Trump auf Twitter: Es hat sich ausgeblockt
Der US-Präsident blockiert immer wieder Kommentare unter seinen Tweets. Eine Bundesrichterin entschied nun: Das ist verfassungswidrig.
„45th President of the United States of America“. So steht es im Twitterprofil von Donald Trump. Wer @realdonaldtrump adressiert, wendet sich also nicht an den privaten Donald. Sondern an den US-Präsidenten Trump, der auf der Plattform gern in umstrittener Wortwahl den politischen Alltag kommentiert und andere provoziert.
Das hat Naomi Reice Buchwald, Bundesrichterin in New York, ganz korrekt erkannt. Im Namen der Meinungsfreiheit hat sie entschieden, dass Trumps Twitter-Blockaden gegen die Verfassung verstoßen. Niemand dürfe wegen seiner Äußerungen in einem öffentlichen Forum von politischen Vertreter*innen geblockt werden, so Buchwald. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt also auch auf Twitter.
Das ist keineswegs eine banale Feststellung, sondern hat ganz praktische Relevanz. Was sich auf Trumps Twitter-Profil abspielt, zieht sofort Aufmerksamkeit auf sich und entwickelt sich schnell zum Politikum. Trump twittert schließlich als Präsident, ob es nun um die Androhung eines Atomkriegs mit Nordkorea geht oder um das kryptische Hashtag #covfefe, das die Netzgemeinde tagelang amüsierte.
Ersteres Beispiel hätte dramatische internationale Konsequenzen nach sich ziehen können, zweiteres illustriert ganz deutlich, wie unbedacht der US-amerikanische Präsident sich da äußert. Und das war nicht der einzige Tippfehler: Erst am vergangenen Wochenende schreib Trump den Namen seiner Ehefrau falsch.
Was Trump twittert, gefällt vielen nicht. Solange er weiter als Präsident twittert, hat er die Gegenrede auszuhalten.
Denn es geht nicht um die Frage, mit wem und wessen kritischen Kommentaren sich Trump als Privatperson herumschlagen muss. Er hat sich bewusst entschieden, seinen privaten Account zu behalten und nicht wie seine Vorgänger unter @Potus (President of the United States) zu twittern. Der hat mit 23,2 Millionen ja auch nur halb so viele Follower. Und retweetet vor allem: Donald Trump.
Das Urteil der New Yorker Richterin unterstreicht eine Besonderheit sozialer Medien: Auf so direktem und einfachem Wege ist es sonst kaum möglich, politische Vertreter*innen zu erreichen und ihnen Antworten zu konkreten Themen abzuringen. Eine Chance, die Trump anscheinend nicht ganz in den Kram passt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
Bis Freitag war er einer von uns
Elon Musk und die AfD
Die Welt zerstören und dann ab auf den Mars
Anschlag in Magdeburg
Der Täter hat sein Ziel erreicht: Angst verbreiten
Bankkarten für Geflüchtete
Bezahlkarte – rassistisch oder smart?
Tarifeinigung bei Volkswagen
IG Metall erlebt ihr blaues „Weihnachtswunder“ bei VW
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz