Keine Frage des Würfelglücks

Beim Internationalen Tag der Familie: spielerischer Protest zum Familiennachzug vor dem Bundestag

Von Serdar Arslan

Jubel bricht aus, denn die Gruppe in den roten Overalls hat eine Sechs gewürfelt. Sie steht am Dienstag auf einem riesigen, neben dem Bundestag ausgelegten „Mensch ärgere Dich nicht“-Spielbrett. In jeder Ecke steht eine andere Gruppe, gewürfelt wird um den Familiennachzug. In den Händen hält man Plakate, auf denen steht: „Mit Menschenrechten spielt man nicht!“

„Eine Sechs zu würfeln ist das Gleiche, wie einen Termin bei einer Botschaft zu bekommen“, klärt Dorothea Lindenberg von der „Initiative Familie für alle“ auf. „Das wiederum ist die Voraussetzung für ein Visum.“ Lindenberg und ihre Initiative haben sich am Internationalen Tag der Familie etwas Besonderes ausgedacht. Auf dem Spielbrett beim Bundestag stehen Mitglieder der Initiative und subsidiär Schutzberechtigte. Sie würfeln darum, wer seine Familie zu sich nach Deutschland holen darf. Grund für den ungewöhnlichen Protest sind geplante Einschränkungen beim Familiennachzug. Die Große Koalition hat den Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige bereits bis Juli 2018 ausgesetzt. Subsidiär Schutzbedürftige sind Geflüchtete, die nicht als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt sind. Allerdings genießen sie einen Aufenthaltsstatus, wenn in ihrem Herkunftsland unmittelbare Bedrohungen vorhanden sind, etwa in Krisengebieten wie Syrien.

Auch Mohamed Malas, der bei der Demonstration für die arabische Übersetzung sorgt, ist von der geplanten Änderung betroffen. 2015 ist er von Syrien nach Deutschland geflüchtet, seit Oktober 2016 als subsidiär Schutzbedürftiger anerkannt. „Das ist ein Spiel mit Menschenleben, Grundrechte dürfen nicht von Quoten abhängig sein“, sagt Malas. Den Antrag für Familiennachzug hat er im Dezember 2016 bei der deutschen Botschaft im Libanon gestellt. Zunächst hieß es, er müsse acht bis zwölf Monate warten, doch noch immer hat sich nichts getan. „Meine Frau lebt außerhalb von Damaskus, immer wieder fallen dort Bomben“, erzählt er.

Die Bundesregierung plant ab August 2018 mit einem Kontingent von 1.000 Personen, denen im Rahmen des Familiennachzugs aus humanitären Gründen die Einreise erlaubt wird. Das gilt für Ehepartner und Eltern minderjähriger Kinder. Ausgenommen sind Geschwister oder Ehepartner, bei denen die Ehe nicht im Herkunftsland geschlossen wurde.