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Quiz zur Gesellschaft der 1960erDas Leben vor 50 Jahren

Alle reden über 1968. Aber wie war die Gesellschaft damals? Welche Ereignisse haben die Studentenbewegung beeinflusst? Testen Sie Ihr Wissen.

In Paris demonstrierten im Mai 1968 Studentinnen und Studenten

1968 war ein bewegendes Jahr. Eines mit lang anhaltenden Folgen für alles, was sich in den kommenden Jahrzehnten als linksalternativ verstand – und letztlich für die gesamte Gesellschaft. Aber wie war das Leben denn damals?

Die Schüsse auf Rudi Dutschke in Berlin, die Ermordung von Martin Luther King in den USA, der Brandanschlag auf die Kaufhäuser in Frankfurt. Als gut geschulter Linker hat man solche Ereignisse natürlich als wichtig gespeichert – zumindest irgendwo im Hinterkopf. Aber dass das alles innerhalb von nur zehn Tagen im April geschah, in denen auch noch Stanley Kubricks Meisterwerk „2001 – Odyssee im Weltraum“ in die Kinos kam, während die spanische Sängerin Massiel mit dem wegweisenden Titel „La la la“ den Eurovision Song Contest gewann, das haben wohl die wenigsten auf dem Schirm.

Und wie sieht es mit Ihrem Wissen zur Welt der 1960er Jahre aus? Testen Sie es in unserem Spezial-Quiz.

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Noch mehr Hintergrundinfos gibt es unter taz.de/1968.

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5 Kommentare

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  • LSD war so neu, dass es in einigen Ländern noch keine Verbote gab, aber ich erinnere mich noch an schwere Haftstrafen für LSD-Produzenten in London und Umgebung.



    Ich hatte Freunde, die nicht das eher spießige und zudröhnende Haschisch konsumierten, sondern LSD, Amphetamine, später magic mushrooms. Ich trank zur Vorsicht nur Milch.



    Die "International Times" hat über die LSD Verfolgungen ausführlich berichtet (die Zeit von David Laing, Antipsychiatrie, Hippies, Straßentheater). Rein formal kann das schon in den 70ern gewesen sein, die Rebellion hörte ja nicht plötzlich 1970 auf, das war ein fließender Prozess von Mitte der 60er bis etwa Mitte der 70er in Westeuropa.

  • (Teil 3 von 3)

    In den frühen 80ern war auch oft von Gleichberechtigung und jüngsten Erfolgen und fortbestehenden Ungleichheiten viel die Rede - von diesem angeblichen Ehemannvorbehalt dagegen nicht, aber je weiter es zurückliegt, desto mehr wird darüber gesprochen - wohl weil die Zeitgenossen, die es aus eigener Anschauung bestreiten oder relativieren könnten langsam fortsterben oder zumindest aus dem Debattenraum sich verabschiedet haben.

     

    Dass aber Journalisten, deren täglich Brot Menschen- und Bürgerrechte sind, die die ersten 20 Art. des GG dem Wesen nach kennen sollten, die wissen sollten, dass diese im Kern seit 1949 so bestehen - dass selbst Frauenrechtler und Journalisten deren Hauptthema das ist die Wahrheit nicht kennen oder nicht zu kennen vorgeben - ich weiß nicht was ich davon eher annehmen und fürchten soll - das ist so traurig!

     

    Als Parteisoldat ist man so nützliches Kanonenfutter. Für eine eigene Geschichte ist aber die Kenntnis der Fakten unerlässlich. Solchen Aktivisten und Journalisten kann man nicht trauen und damit unterminieren sie die Sache, für die sie angeblich eintreten.

     

    Es ist ein Verrat an den Werten, die hinter der Idee von Gleichberechtigung steht. Die Idee des Rechts wird selbst verraten. Das ist kein Freiheitsaktivismus mehr, sondern bloßer Lobbyismus - vielleicht erklärbar damit, dass so viele Journalisten sich nebenbei genau damit, als Werbetexter, ein Zubrot verdienen müssen, eine Branche in der solche Spielregeln Usus sind.

  • Der Defaultfall war also, dass Frauen durchaus ohne Zustimmung des Mannes arbeiten durften, selbst nach diesem veralteten Gesetz.

     

    Wer sich so für die Geschichte der Gleichberechtigung interessiert, der sollte auch diese Feinheiten kennen und sich dafür interessieren.

     

    Aber der eigentliche Fehler ist es ja die eigene Verfassung mit der Festschreibung der Gleichberechtigung seit '49 nicht zu kennen, bzw. nicht die Bedeutung, die der Art. 3 (2) damals schon hatte, und die Niveau an Gleichberechtigung und des juristischen Diskurses.

     

    Dazu zählt Art. 1(3) GG in dem es heißt: "(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht." Es hätte also eines jener Vormundschaftsgerichte nicht auf ein höchstrichterliches Urteil aus Karlsruhe warten dürfen, wäre dort ein Ehemann erschienen, um den Arbeitsvertrag seiner Frau zu kündigen, denn Art. 2 (3) bindet die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

     

    Dass das GG über dem BGB steht sollte auch eigentlich jedem Abiturienten und Menschenrechtsaktivistn klar sein, sowie jedem, der über Frauenrechte berichtet.

     

    Es war auch damals den Juristen klar und bereits in einem der frühesten Kommentare zum BGB, einem gängigen Arbeitswerkzeug für Juristen, in dem sie exemplarische Fälle und relevante höchstrichterliche Rechtsprechung nachlesen können, stand bereits, dass der 1358 angesichts des Art. 3 hinfällig sei.

     

    Das schließt natürlich nicht aus, dass bis in die ein oder anderen Ehe diese Neuigkeit nicht vorgedrungen war, und der Ehemann sein Ehefrau bluffte oder im Irrtum damit drohte, ihren Arbeitsplatz zu kündigen, dass es die Frau nicht wusste und sich davon beeindrucken ließ, oder das sogar kleine Arbeitgeber glaubten, der Ehemann dürfe das - nur wussten die sicher, dass sie dann dennoch einen Schrieb vom Vormundschaftsgericht brauchen, und da wird man gewusst haben, was Sache ist.

  • 7 von 10 richtig, dabei war aber eine Frage dabei, die ich absichtlich falsch beantwortet habe, weil ich einerseits gerochen habe, was als richtig erachtet wird, und zweitens die anderen 3 Antworten auch nicht stimmten.

     

    Die Rede ist von der Mär vom Verbot für Frauen zu arbeiten.

     

    > "Ohne Zustimmung ihres Mannes durften Frauen nicht arbeiten gehen."

     

    Diese Aussage ist auf eine Weise falsch, dass eine genaue Korrektur auf mehreren Ebenen angesiedelt sein muss, um zu erklären, wieso die falsche Antwort sich zur kollektiven kontrafaktischen News auswachsen konnte.

     

    In der Tat gab es ein Gesetz, dass die Frauen formal diskriminierte, nur war es einerseits ungültig (das ist etwa Wissen 10. Schuljahr Sozialkunde) und selbst im Wortlaut war es anders, als vom Text dargestellt.

     

    Mit Gründung der BRD trat 1949 das GG in Kraft, in dem in Art. 3, Abs. 2 u. 3 zu lesen stand: "(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, (...) benachteiligt oder bevorzugt werden. "

     

    Aus der Weimarer Republik hatte man aber das BGB en bloc übernommen - mit seinen über 2000 Gesetzen war dieses nicht mal eben an das Grundgesetz anpassbar und der Gesetzgeber bummelte mit der Anpassung der GG-widrigen Paragraphen an die neue Gesetzeslage, etwa den §1358 BGB:

     

    > "Hat sich die Frau einem Dritten gegenüber zu einer von ihr in Person zu bewirkenden Leistung verpflichtet, so kann der Mann das Rechtsverhältniß ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn er auf seinen Antrag von dem Vormundschaftsgerichte dazu ermächtigt worden ist."

    Hier soll man ruhig aufmerken, dass es doch schon einen Unterschied macht, ob die Frau nur arbeiten darf, wenn der Mann sein ausdrückliches Einverständnis gibt, oder ob der Mann sein Veto vor dem Gericht einlegen muss.

    > "Ohne Zustimmung ihres Mannes durften Frauen nicht arbeiten gehen."

     

    (...) Fortsetzung →

  • Nun ich habe mein Studium der Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre) in Heidelberg erlebt und 1969 abgeschlossen. Die wichtigste Begegnung dort war Klaus Staeck und seine Edition Tangente in Heidelberg. Er hat mir das Hinschauen durch seine Plakate und Postkarten gelehrt. Beides hat mir sehr geholfen, die Aussage unsere Bundeskanzlerin "Wir sind Exportweltmeister" als ökonomischen Schwachsinn zu erkennen.

    Nach J.M. Keynes habe ich mir sofort die Frage nach dem Ausgleich des Aussenhandels gestellt. Heute reagiert darauf ein gewisser Donald (Duck) Tramp.