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EU contra Warschau

Gerichtshof urteilt über EU-Klage gegen Polen. Chronik des Konflikts

25. 3. 2016: Die polnische Regierung erlaubt zusätzliche Maßnahmen zur „aktiven Waldbewirtschaftung“ im Urwald Białowieża. Angeblich geht es um die Bekämpfung des Borkenkäfers. Naturschützer halten das für vorgeschoben.

20. 7. 2017: Die EU-Kommission leitet beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) die letzte Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen ein. Das Land habe gegen die EU-Habitat- und die EU-Vogelschutz-Richtlinie verstoßen. Zugleich beantragt die Kommission eine einstweilige Anordnung gegen Polen.

27. 7. 2017: Der EuGH-Vizepräsident Antonio Tizziano erlässt eine vorläufige einstweilige Anordnung: Polen soll die erweiterte Waldbewirtschaftung bis zur Entscheidung in der Hauptsache stoppen.

31. 7. 2017: Der damalige polnische Umweltminister Jan Szyszko erklärt, Polen werde mit der Waldbewirtschaftung fortfahren. Damit kündigte er faktisch eine Missachtung der einstweiligen EuGH-Verfügung an. Derartiges hat es zuvor noch nie gegeben.

20. 11. 2017: Der Große Senat des EuGH beschließt die einstweilige Anordnung endgültig. Polen muss die Waldbewirtschaftung mit wenigen Ausnahmen bis zum Urteil in der Hauptsache einstellen. Für den Fall, dass die Kommission Verstöße feststellt, droht der EuGH Zwangsgelder in Höhe von 100.000 Euro pro Tag an. Polen stoppt daraufhin die Abholzungen.

20. 2. 2018: Der unabhängige EuGH-Generalanwalt Yves Bot empfiehlt, der Klage der EU-Kommission stattzugeben und eine Verletzung von EU-Recht durch Polen festzustellen.

17. 4. 2018: Der EuGH will in der Hauptsache entscheiden, ob Polen durch den Beschluss vom März 2016 gegen die Habitat- und die Vogelschutz-Richtlinie verstoßen hat. Polen erklärte schon im Vorfeld, dass es das EuGH-Urteil akzeptieren werde. Christian Rath

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