: Vonovia-Mieterhöhung illegal
Bremens größter Vermieter hat zu Unrecht die Miete erhöht, wie das Landgericht nun festgestellt hat
Von Gareth Joswig
Das Wohungsunternehmen Vonovia hat vor dem Landgericht Bremen verloren. Eine deutliche Mieterhöhung nach einer Sanierung war nach Auffassung des Gerichts unwirksam. Die als Heuschrecke verschrieene Aktiengesellschaft verlor damit bereits in zweiter Instanz – das Landgericht bestätigte in der Berufung die Auffassung der Bremer Amtsgerichts, dass ein Mieter zurecht gegen seine Mieterhöhung geklagt hatte. Gegen das Urteil kann Vonovia noch Revision einlegen.
Der Mieter hatte gegen das bundesweit tätige Unternehmen geklagt, nachdem dieses nach einer energetischen Sanierung fast 40 Prozent auf die Kaltmiete obendrauf geschlagen hatte. Aus Sicht des Gerichts konnte Vonovia nicht darlegen, dass es sich bei den Wartungsarbeiten um Modernisierungen und nicht um Instandhaltungsmaßnahmen gehandelt hatte, wie der Sprecher des Landgerichts Nikolai Sauer der taz bestätigte: „Die Mieterhöhung ist unwirksam.“
Das Wohnungsunternehmen, das vor einigen Jahren knapp 10.000 Wohnungen in Bremen gekauft hatte und seitdem größter Vermieter im Land ist, steht immer wieder wegen überhöhter Nebenkostenabrechnungen und fadenscheiniger Mieterhöhungen in der Kritik. Wer sich beschwert, landet bei einem Callcenter in Bochum.
Das Unternehmen besitzt in Bremen sehr viel günstigen Wohnraum, in dem oft BezieherInnen von Sozialleistungen wohnen. Der Bremer Erwerbslosenverband (BEV) und der Mieterverein warnen seit geraumer Zeit vor den Praktiken dieses Vermieters.
Die Linke begrüßte das Urteil. „Die Mieterhöhung um 40 Prozent war ein klarer Versuch, über Sanierung die Mietpreisbremse auszuhebeln“, sagt Claudia Bernhard, stadtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, „der Fall ist kein Einzellfall, und die zugrunde liegenden Missstände können nicht nur vor Gericht abgestellt werden.“ Bernhard regte an, für die kritischen Ortsteile Erhaltungssatzungen zu erlassen. Dann wären alle Sanierungsmaßnahmen genehmigungspflichtig und könnten mit Auflagen zur Höhe der neuen Miete belegt werden.
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