: Neue Abschiebehaft geplant
Drei Länder, eine Abschiebehaft: In Glückstadt plant Schleswig-Holstein eine Einrichtung mit 60-Plätzen. Ein Gefängnis, angeblich in Einklang mit „humanitären Grundüberzeugungen“
Von Esther Geißlinger
Schleswig-Holstein bekommt wieder eine Abschiebehaft: Die Einrichtung mit rund 60 Plätzen soll in Glückstadt entstehen, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) am Mittwoch. Dort sollen Menschen aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern vor ihrer Zwangsausreise untergebracht werden. Schleswig-Holstein hatte seit 2014 keine eigene Abschiebehaft mehr.
„Abschiebehaft ist keine Strafhaft“, betonte der Minister der Jamaika-Regierung. Das werde sich in den Räumen zeigen, die „ein konsequentes Rückführungsmanagement mit humanitären Grundüberzeugungen in Einklang bringen“ sollen. Abschiebung sei das letzte Mittel, das in „Staaten mit besonders unübersichtlicher Sicherheitslage in jedem einzelnen Fall“ geprüft werde, so Grote weiter. In Zweifelsfällen werde die Regierung „Humanität Vorrang vor der Rückführung einräumen“.
Während es Beifall von der FDP gibt, bekennen die Grünen ihr Unbehagen: „Wir lehnen das Konzept der Abschiebehafteinrichtung ab“, sagte die Landtagsfraktionssprecherin für Flucht und Migration, Aminata Touré. Sie verwies auf „bundesgesetzliche Regelungen“, die das Land zu dem Verfahren zwingen. Zurzeit benutzt Schleswig-Holstein die Einrichtungen anderer Länder mit.
Serpil Midyatli, Flüchtlingsexpertin der SPD-Fraktion, kündigte an, der „Regierung auf die Finger zu schauen, ob sie die hohen humanitären Vorgaben wirklich einhält“. Kritik kommt vom Flüchtlingsbeauftragten des Landes, Stephan Schmidt.
Wann der Bau fertig sein soll und was er kostet, steht noch nicht fest. Erste Entwürfe sollen im Frühjahr folgen.
Die frühere Abschiebehaft des Landes, die in einem ehemaligen Gefängnis in Rendsburg untergebracht war, – laut Flüchtlingsrat ein „Wilhelmisches Zuchthaus“ – wurde Ende 2014 von der Regierung aus SPD, Grünen und SSW geschlossen. Aber schon damals war es ein Beschluss mit Rückkehr-Option.
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