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Verkehrsbehörde für Fluglärm

Debatte um Nachtflugverbot auf Flughafen Fuhlsbüttel wird schärfer. Expertenhearing im Umweltausschuss

Für den Flughafen gilt ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 6 Uhr. Notfalls darf auch bis 24 Uhr gelandet werden

Von Sven-Michael Veit

Die Wirtschafts- und Verkehrsbehörde hat einen Vorschlag der Fluglärmschutzkommission (FLSK) abgelehnt, dass verspätete Flieger nur noch bis 23.30 Uhr auf dem Flughafen Fuhlsbüttel landen dürfen. Eine Änderung der Betriebsgenehmigung sei „rechtlich nicht angezeigt“, erklärte Staatsrat Andreas Rieckhof. „Die Verspätungsregelung ist Ausdruck eines angemessenen Interessens­ausgleichs zwischen den verkehrlichen Belangen und dem notwendigen Schutz der Anwohner“, befand Rieckhof. Es sei aber nichts dagegen einzuwenden, die geltenden Regelungen streng zu überwachen und Missbrauch zu verfolgen.

Für den Flughafen gilt ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 6 Uhr. Wenn ein Flugzeug aus unvermeidbaren Gründen später kommt, darf es noch bis 24 Uhr landen. Die FLSK hatte dies um eine halbe Stunde verkürzen wollen.

Im November hatte die Bürgerschaft über eine Volkspetition des Umweltverbandes BUND und der Anwohnerinitiative „Nachts ist Ruhe“ beraten, das Nachtflugverbot schon um 22 Uhr beginnen zu lassen und keine Ausnahmen zu erlauben.

SPD, Grüne und Linke hatten sich im Kern im Sinne der Petition geäußert. Sie soll im Umweltausschuss der Bürgerschaft debattiert werden, für den 22. März 2018 ist nun eine Expertenanhörung vorgesehen. Sollte das Parlament nicht im Sinne der Petition votieren, dürfte es zu einem Volksentscheid kommen.

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