: Wie populär ist der Tod?
Anatomie Der Gerichtsstreit um das „Körperwelten“-Museum geht weiter
Der Rechtsstreit um das umstrittene „Menschen Museum“ mit Leichenplastinaten in Berlin geht weiter. Am 12. September verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht über die Klage der Betreiber gegen die Schließungsanordnung durch das Berliner Bezirksamt Mitte vom Dezember vergangenen Jahres. Mit der Klage gegen den Bezirk beantragt das „Institut für Plastination“ die Aufhebung einer sogenannten Untersagungsverfügung, wie der Bezirk Mitte auf epd-Anfrage bestätigte. Vorangegangen war ein Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid der Behörde.
Das Institut wird von der Ehefrau des bekannten Plastinators Gunther von Hagens, Angelina Whalley, geleitet. Der Bezirk verweigert dem Museum die Genehmigung zur Ausstellung von Leichen und Leichenteilen mit Verweis auf das Berliner Bestattungsgesetz. Das Gesetz verbietet das Ausstellen von Leichen, sieht für bestimmte wissenschaftliche Zwecke aber eine Ausnahmegenehmigung vor.
Laut Bezirk kann eine Genehmigung derzeit nicht erteilt werden, weil Plastinate weder konkreten verstorbenen Personen noch deren Einwilligungserklärungen zuzuordnen seien. Die Ausnahmegenehmigung gelte nur für wissenschaftliche Zwecke und nicht pauschal für kommerziell orientierte private Institute außerhalb des universitären Bereichs. Mit Blick auf die Museumsbetreiber hieß es weiter, die Bezeichnung „Institut“ sei nicht geschützt. So könnten unter dem Deckmantel der „Populärwissenschaft“ Leichen der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Dies widerspreche dem Bestattungsgesetz. Um die Eröffnung und den Betrieb der „Körperwelten“-Dauerausstellung gibt es seit bald drei Jahren ein juristisches Tauziehen. (epd)
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