Turban statt Helm geht nicht: Keine Ausnahmeregelung für Sikh
| Ein turbantragender Sikh hat beim Motorradfahren keinen Anspruch darauf, aus religiösen Gründen von der Helmpflicht befreit zu werden. Mit seiner Klage gegen die Stadt Konstanz für eine religionsbedingte Fahrerlaubnis ohne Helm scheiterte er. Die Glaubensfreiheit kollidiere mit dem Grundrecht Dritter auf psychische und physische Unversehrtheit, so der Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg gestern. Fahrer mit Helm seien nach einem Unfall eher in der Lage, Erste Hilfe zu leisten oder Rettungskräfte zu rufen. (dpa)
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