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Urteil gnadenlos

G20-Prozesse

Das erste Urteil zum G20-Gipfel ist verkündet und der Richter war nicht gerade zimperlich. Zwei Jahre und sieben Monate soll der 21-jährige Niederländer Peike S. ins Gefängnis gehen, ohne Bewährung. Das sind zehn Monate mehr, als die Staatsanwaltschaft ursprünglich gefordert hatte.

Am Abend des 6. Juli soll S. bei einer Spontandemo zwei Flaschen auf Polizisten geworfen haben. Als diese ihn verhaften wollten, lag S. schon am Boden und zog sich in Embryonalstellung zusammen, vermutlich um sich zu schützen. Er wurde wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.

Olaf Scholz hatte nach dem Gipfel geäußert, dass er auf eine „harte Bestrafung der Täter“ hoffe. Der vollstreckende Amtsrichter Johann Krieten sagte hingegen am Montag, er wolle nicht die „törichte Forderungen von Politikern nach möglichst harten Strafen“ erfüllen.

Er rechtfertigte die Höhe der Strafe mit einer Gesetzesverschärfung zum Schutz von Amtsträgern bei Diensthandlungen. Die gilt seit Ende Mai. Mit Blick auf G20 wurden darin die Hürden für den Nachweis von schwerem Landfriedensbruch gesenkt und die Strafen bei Angriffen auf Polizeibeamte erhöht.

„Gerichte hätten sich schützend vor Personen zu stellen, die unter besonderem Schutz stehen,“ sagte Krieten: „Polizisten sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft oder erlebnis­orientierte Gewalttäter.“ Krieten gilt als Richter, der durchaus harte Strafen ausspricht.

Am Dienstag wurde in einem weiteren G20-Prozess ein 24-jähriger Pole zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er wurde am G20-Samstag in der Hamburger Innenstadt kontrolliert und hatte verbotene Gegenstände wie Feuerwerkskörper und Pfefferspray bei sich. MOR

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