Es geht menschlicher zu im Schlachthof

Arbeitswelt Durch den Mindestlohn haben sich die Bedingungen für die Arbeiter in der norddeutschen Fleischindustrie gebessert, stellen Gewerkschaften und Zoll fest

Drei Jahre nach Einführung des Mindestlohns in der Fleischwirtschaft arbeiten Beschäftigte dort laut Arbeitnehmervertretern unter besseren Bedingungen. „Die Situation in der Branche hat sich dadurch maßgeblich verbessert“, erläuterte der stellvertretende Chef der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Claus-Harald Güster, am Mittwoch in Hannover. Ein großes Thema ist aber weiterhin die Art der Beschäftigung in den Fleischunternehmen. Die Firmen sollen nach dem Willen der Gewerkschaft weitgehend auf die Beschäftigung von Werkvertragsarbeitern verzichten und auf Festanstellungen setzen.

Nach Angaben des Verbandes der Ernährungswirtschaft (VdEW) ist die Anzahl der eigenen Angestellten in den Fleischbetrieben von 2015 auf 2016 um 39 Prozent auf mehr als 20.000 gestiegen. Dagegen gab es bei den Werkverträgen einen Zuwachs von neun Prozent auf rund 16.000. Die Zahl der Leiharbeiter kletterte dafür kräftig um 58 Prozent auf knapp 4.000.

Seit Einführung des Mindestlohns zum 1. August 2014 müssen die Firmen ihren Mitarbeitern 7,75 Euro Stundenlohn bezahlen. Der Lohn stieg in Stufen an und liegt derzeit bei 8,75 Euro. Der entsprechende Tarifvertrag endet mit Ablauf dieses Jahres. Nach dem neuen Gesetz darf darüber hinaus vom Lohn nichts unerlaubterweise abgezogen werden – etwa wegen vermeintlicher Kosten für Schutzkleidung. Sonst drohen den Firmen Geldbußen.

Das Hauptzollamt Hannover hatte bei Kontrollen festgestellt, dass den meist osteuropäischen Arbeitern von Subfirmen teilweise horrende Summen für Arbeitsgeräte oder Mieten in Rechnung gestellt worden seien. „Das waren teilweise Summen, von denen man sich ein Luxusappartement hätte leisten können“, sagte Ulrich Wiora vom Hauptzollamt. Das seit Juli geltende neue Gesetz erleichtere es, solche Verstöße festzustellen und belegen zu können. (dpa)