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Dominik Baur über das neue Gefährdergesetz in BayernGesetzgeberischer Aktionismus

Mit dem Gefährder ist das so eine Sache: Wie gefährlich er tatsächlich war, weiß man – wenn überhaupt – erst hinterher. Und wenn es dann zur Straftat gekommen ist, wundert sich der Bürger: Wie kann es nur sein, dass so einer frei rumlaufen durfte? Dabei ist der Schuldige bekannt: der Rechtsstaat. Der setzt sehr enge Grenzen, wenn es darum geht, jemanden aus dem Verkehr zu ziehen. Bisher.

Die gefühlte Unsicherheitslage verführt heute jedoch Politiker weit über den Kreis der üblichen Verdächtigen hinaus dazu, es mit den Bürgerrechten nicht mehr ganz so genau zu nehmen. So ist auch die Aufregung über das sogenannte Gefährdergesetz, das der Bayerische Landtag jetzt verabschiedet hat, bemerkenswert überschaubar.

In Bayern genügt es künftig, dass von jemandem eine Gefahr droht, um ihn festzusetzen. Wohlgemerkt: Es geht um eine Gefahr, die noch nicht besteht, es wird nur angenommen, es könnte künftig gefährlich werden, wenn man die verdächtige Person gewähren ließe. In diesem Fall braucht es nur eine richterliche Anordnung, um ihr eine elektronische Fußfessel anzulegen oder sie in Gewahrsam zu nehmen – de facto ohne zeitliche Beschränkung.

Das Gesetz mag in Einzelfällen die gefühlte Sicherheit von Bürgern erhöhen. Dass es zur tatsächlichen Gefahrenabwehr taugt, ist indes zweifelhaft. Einen Anis Amri hätte man auch ohne das Gesetz aus dem Verkehr ziehen können. Dem Amokläufer von München wäre man auch mit ihm nicht auf die Spur gekommen. Und der Mord an einem Fünfjährigen in einer Asylbewerberunterkunft in Arnschwang hat gerade erst gezeigt, dass auch Fußfesseln ein Blutbad nicht verhindern können.

Mit ihrem gesetzgeberischen Aktionismus unterstützt die CSU natürlich ihren Spitzenkandidaten, Law-and-­Order-Mann Joachim Herrmann. So ist das Gesetz nichts anderes als Wahlkampf. Gefährlicher Wahlkampf.

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