Schlafsäcke nur „zufällig“ angezündet?

Justiz Prozessauftakt nach mutmaßlichem Brandanschlag auf zwei Obdachlose in Hamburg

HAMBURG dpa | Zwei Obdachlose werden im Schlaf Opfer eines mutmaßlichen Brandanschlags und tragen zum Teil großflächige Verbrennungen davon – nun muss sich seit Montag ein 29-Jähriger vor dem Hamburger Landgericht wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Der Angeklagte soll in der Nacht zum 31. Januar dieses Jahres auf einem Parkdeck an den Landungsbrücken mit „einer unbekannten Feuerquelle, vermutlich einem Feuerzeug“ die Schlafsäcke und Schaumstoffunterlagen der zwei dort schlafenden 32 und 43 Jahre alten Männer angezündet haben.

Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass sich der Angeklagte in der Annahme, dass die Geschädigten in ihren Schlafsäcken verbrennen, vom Tatort entfernt hat. Nachdem einer der beiden wegen der Hitze aufgewacht sei, konnte er seinen Begleiter wecken. Es gelang ihnen, die Brände zu löschen. Einer von ihnen trug Verbrennungen am linken Handrücken und der linken Körperseite davon, der andere erlitt Verbrennungen im Gesicht.

In einer von der Verteidigung verlesenen Erklärung stritt der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ab. Der Schlafplatz, an dem die beiden Geschädigten übernachteten, sei zwar ursprünglich der ihres Mandanten gewesen, sagte die Anwältin. Jedoch habe er dort bereits seit August 2016 nicht mehr geschlafen und somit kein Motiv für einen solchen Angriff. Die Anwältin fügte hinzu, dass es unklar sei, ob es sich nicht um einen „zufällig entstandenen Brand“ gehandelt habe. Im Tatzeitraum sei der Angeklagte von zwei Überwachungskameras aufgenommen worden. Auf einem der Videos ist laut Verteidigung zu sehen, wie er umherschlendert und Kippen einsammelt. So verhalte sich niemand, der gerade Menschen angezündet habe, sagte die Anwältin.

Erst Mitte Juni war in Berlin ein 21-Jähriger zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er in einem U-Bahnhof einen Obdachlosen angezündet hatte. Drei 17 bis 18 Jahre alte Mitangeklagte wurden wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt. Fahrgäste hatten die Flammen gelöscht, der ahnungslose Mann blieb unverletzt. Bei den Tätern handelte es sich nicht um Obdachlose. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Revision ein.