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Wenn die Staatsgewalt tötet

Foto: rtr

Am 27. 9. 2016 wurde die Polizei zu einem Einsatz in eine Flüchtlingsunterkunft in Moabit gerufen. Ein Mann hatte versucht, eine sechsjährige Bewohnerin zu missbrauchen. Als die Polizei eintraf und den Täter in Gewahrsam nahm, passierten einige Dinge sehr schnell, zu deren Verlauf es heute widersprüchliche Angaben gibt. Fest steht, dass der Vater des Mädchens, dass Hussam Fadl, der mit seiner Familie aus dem Irak floh, getötet wurde – durch Polizisten. Die Staatsanwaltschaft sah eine Notwehrhandlung und erließ keine Anklage gegen die Schützen. Begründung: Hussam Fadl sei mit einem Messer auf den Täter losgegangen. Aufforderungen der Polizisten hätten ihn nicht abgehalten, woraufhin er – von hinten – erschossen wurde. Im Widerspruch zur Staatsanwaltschaft stehen Zeugenaussagen, nach denen Hussam Fadl unbewaffnet war. Was stimmt nun? Zur Klärung dieser Frage verlangt ein breites Bündnis antirassistischer Initiativen die Wiederaufnahme des Verfahrens. Für dieses Anliegen und gegen eine Polizei, deren Beamte einen einzelnen Mann zu dritt und von hinten mit Waffengewalt töten, ruft die „Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt“ zur Demonstration vor dem Sitz des Polizeipräsidenten auf (siehe Kolumne oben).10. Juli, 17 Uhr, Platz der Luftbrücke 6, Tempelhof

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