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Erneut Entschädigung für Pädagogin mit Kopftuch

ReligionWeiter Wirbel um Neutralitätsgesetz: Wieder Entschädigungsklagen vor Gericht

Der Umgang mit Lehrerinnen, die im Schuldienst das muslimische Kopftuch tragen wollen, beschäftigt das Land Berlin weiterhin: Vor dem Arbeitsgericht wurden am Montag erneut Entschädigungsklagen zweier abgelehnter Lehramtsbewerberinnen verhandelt, die dem Land vorwarfen, wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt worden zu sein. Beide hatten sich im Januar als Quereinsteigerinnen für die Fächer Mathematik und Informatik beworben. Ein erstes Bewerbungsgespräch habe mit dem Hinweis geendet, dass das Tragen des Kopftuchs in den betreffenden Schulen nicht möglich sei.

Im Fall der Bewerberin C. einigten sich Klägerin und Land in einer Güteverhandlung. Demnach wird Berlin verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern oder 6.915 Euro zu zahlen. Bis zum 17. Juli kann Widerspruch eingelegt werden.

Im Fall der Bewerberin K. soll eine weitere mündliche Verhandlung vor der Kammer des Arbeitsgerichts stattfinden. Der Termin steht noch nicht fest. Das weitere Vorgehen werde geprüft, sagte Rechtsanwältin Maryam Haschemi Yekani. Die Juristin verwies darauf, dass Mathematik und Informatik sogenannte Mangelfächer seien, wo der Bedarf an Lehrkräften besonders hoch sei. Sie warf dem Land zudem vor, das Neutralitätsgesetz nicht verfassungskonform auszulegen.

Erst Anfang Februar hatte das Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz Berlin dazu verurteilt, einer abgewiesenen Lehramtsbewerberin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8.680 Euro zu zahlen. Weiter forderten die Richter, das Berliner Neutralitätsgesetz – das religiöse Symbole bei Lehrkräften an staatlichen Schulen weitgehend verbietet – verfassungskonform auszulegen. Laut Bundesverfassungsgericht ist ein generelles Verbot eines muslimischen Kopftuchs ohne konkrete Gefährdung des Schulfriedens nicht zulässig.

Die Sprecherin der Senatsbildungsverwaltung, Beate Stoffers, verwies darauf, dass die Bewerbungsverfahren der beiden Klägerinnen im Januar und damit vor dem jüngsten Urteil des Landesarbeitsgerichts stattgefunden hatten. Inzwischen habe die Berliner Schulverwaltung das Einstellungsverfahren geändert. „Es werden im Bewerbungsgespräch keine religiösen Merkmale und Symbole angesprochen“, sagte Stoffers.

Vor dem Hintergrund des Berliner Neutralitätsgesetzes sorgt das Tragen von religiösen Symbolen an Schulen in der Stadt immer wieder für Streit. Zuletzt war einer Lehrerin, die an einer Kette zunächst ein Kreuz, später einen Fisch-Anhänger trug, von ihrer Schule das Tragen der christlichen Symbole untersagt worden. Die Senatsbildungsverwaltung will noch vor den Sommerferien Mitte Juli eine Orientierungshilfe veröffentlichen, wie künftig mit religiösen Symbolen umgegangen werden soll. (epd)

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