: Die Raucherlunge muss sichtbar sein
Qualm Läden dürfen Schockbilder auf Kippenschachteln nicht mehr verstecken, so der Bundesrat
Bislang verstecken viele Geschäfte den Hinweis „Rauchen ist tödlich“ sowie die Bilder etwa von einer krebskranken Lunge hinter Plastik- oder Pappkarten. An Automaten sind sie durchgängig nicht zu sehen.
Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in Deutschland, so das Bundesgesundheitsministerium. Jährlich sterben mehr als 120.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Dennoch rauchen 28 Prozent der Frauen und Männer ab 18 Jahren.
Um vom Kauf von Zigaretten abzuschrecken, sind die Warnhinweise seit etwa einem Jahr vorgeschrieben. Die Branche hat aber durch die „Product cards“ verhindert, dass sie ihre volle Wirkung entfalten können.
„Diese Vorgehensweise der Händler ist eindeutig gesetzwidrig, dies hat der Bundesrat nun bestätigt“, sagt Johannes Spatz, Sprecher der Nichtraucher-Organisation Forum Rauchfrei. Die Initiative hatte im August 2016 eine Kampagne gegen die Product Cards gestartet. Dabei hatte das Forum nach eigenen Angaben mehr als 130 Anzeigen im ganzen Bundesgebiet erstattet. Es sei ein Skandal, dass das Verdecken der Schockbilder fast ein Jahr lang geduldet worden sei.
Wirksam werde die Entscheidung des Bundesrats, sobald das Kabinett zustimmt. Spatz erwartet, dass die für Tabak zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden dann „zügig dafür sorgen werden, dass die Product Cards in den Geschäften verschwinden und Zigarettenautomaten abgebaut werden“. Bisher hätten die Behörden darauf verwiesen, dass keine bundesweit einheitliche Bewertung der Sachlage vorliege. „Diese Forderung des Bundesrats kann durch die Bundesregierung nicht umgesetzt werden, weil ihr dafür die Verordnungsermächtigung fehlt“, sagte der taz Jan Mücke, Sprecher des Deutschen Zigarettenverbands, der die Tabakindustrie vertritt.
300.000 Zigarettenautomaten und viele Verkaufsanlagen in Läden würden „von einem Tag auf den anderen“ nicht mehr genutzt werden können. „Da geht es um einen Schaden, der die Milliardengrenze überschreiten würde.“ Ein so weitreichender Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum sei nur auf der Grundlage eines Gesetzes und nicht nur einer Verordnung zulässig. Jost Maurin
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