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Justizposse in KoblenzDer unvollendete Prozess

Seit viereinhalb Jahren wird gegen 20 Neonazis in Koblenz verhandelt. Nun nicht mehr: Weil der Richter in Rente geht und kein Ersatz zur Verfügung steht.

Prozessbeteigte im Koblenzer Neonazi-Prozess Foto: dpa

BERLIN taz | Es ist der bisher längste Prozess gegen Rechtsextreme in Deutschland – nun ist er geplatzt. Im August 2012 wurde der Prozess gegen 26 Neonazis des „Aktionsbüros Mittelrhein“ vor dem Oberlandesgericht Koblenz eröffnet, viereinhalb Jahre und 337 Prozesstage wurde seitdem verhandelt. Am Dienstag nun verkündete das Gericht, der Prozess sei bis auf Weiteres unterbrochen. Der Grund: Der vorsitzende Richter Hans-Georg Göttgen geht in Rente.

Ende Juni scheide Göttgen „zwingend“, weil altersbedingt, aus dem Dienst aus, teilte Gerichtssprecherin Tanja Becher mit. Da ein Prozessende bis dahin auszuschließen sei, wurden alle noch offenen Verhandlungstermine abgesetzt. „Der weitere Verlauf des Verfahrens ist derzeit ungewiss“, so Becher.

Möglich sind nun zwei Varianten: Entweder der Prozess wird an der Kammer neu gestartet. Oder das Verfahren wird eingestellt. Becher ließ eine Entscheidung offen. Über Wahrscheinlichkeiten wolle sie nicht spekulieren, sagte sie.

Ein Ersatzrichter steht nicht mehr zur Verfügung. Dieser war schon 2014 nachgerückt, weil bereits da ein anderes Kammermitglied in den Ruhestand ging. Andere Richter, die den Prozess bisher nicht begleiteten, dürfen nicht übernehmen.

Angesetzt waren für den Prozess ursprünglich nur neun Termine. Die Verhandlung war aber von Beginn an von Hakeleien zwischen den 52 Verteidigern und den Richtern geprägt. Wiederholt stellten die Anwälte Befangenheitsanträge, Prozess­tage fielen auch aus, weil sich Angeklagte krankmeldeten. Einmal musste unterbrochen werden, weil ein Unbekannter eine Stinkbombe im Saal gezündet hatte.

„Klima der Angst“

Das „Aktionsbüro Mittelrhein“ verstand sich als Zusammenschluss mehrerer rechtsextremer Kameradschaften. Ihre Zentrale lag im sogenannten Braunen Haus in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Rheinland-Pfalz). Die angeklagten Neonazis, zu Prozessbeginn 19 bis 54 Jahre alt, sollen zwischen 2009 und 2011 Linke ausspioniert und attackiert haben. Ihnen wird zur Last gelegt, Hakenkreuze und Szeneparolen gesprüht, Brandanschläge auf Autos von Linken geplant und mit anderen Rechtsextremen ein alternatives Hausprojekt in Dresden-Löbtau mit Knüppeln und Böllern attackiert zu haben.

Entweder der Prozess wird neu gestartet. Oder das Verfahren wird eingestellt

Von politischen Gegner sollen sie Anschriften und Fotos für mögliche „Vergeltungsaktionen“ gesammelt haben. Einem Rechtsextremismusexperten des Landesamts fürs Soziales sollen sie gar einen GPS-Sender an sein Fahrzeug geheftet haben.

Ein „Klima der Angst“ habe die Gruppe schaffen wollen, heißt es in der rund 1.000 Seiten starken Anklageschrift. Ziel der Gruppe sei die „Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ gewesen. Unter den Angeklagten waren auch Lokalfunktionäre der NPD.

Der Prozess gegen sie dauerte bisher länger als der NSU-Prozess in München, der im Mai 2013 eröffnet wurde. Sechs Angeklagte erhielten zwischenzeitlich eigene Verfahren. Vier wurden verurteilt, bei zwei Angeklagten wurden die Verfahren eingestellt.

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1 Kommentar

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  • "Kammer" - bei einem Oberlandesgericht -

    Lasse mer mal - wie so häufig ungenau anderes -

    Als flüchtig hingehustet durchgehen - wa!

     

    Aber doch zum wiederholten male -

    Was genau Herr Konrad Litschko -

    Wollen Sie denn hier zu den

    Grundsätzen eines rechtsstaatlichen

    Strafverfahren hier wieder suggerieren? - hm?! &

     

    Das meine ich in Richtung eines durchaus eher als schwarz bekannten

    OLG Koblenz - aber auch in Richtung der einvolvierten Strafverteidiger!

    Letztere sind dazu da - die Rechte ihrer Mandanten zu wahren & durchsetzen; &

    Schlicht nicht dazu - dem Gericht "die Arbeit leicht zu machen!"

    kurz - Verfassungsgebot "gesetzlicher Richter" - usw usf -

    Verfahrensgrundsätze - Deren Einhaltung macht den

    Intendierten Rechtsstaat des GG aus - & darf nicht der Beliebigkeit des - sorry -

    Subjektiv Geschmäcklerisch-Wabernden anheimfallen!