Gastkommentar von Rudolf Hickel über das Urteil zum Offshore Terminal Bremerhaven: Ökologisch und ökonomisch fundiert
Während das Verwaltungsgericht Bremen in seinem Urteil auf Verfahrensfragen und Zuständigkeiten im Genehmigungsverfahren abgestellt hat, konzentriert sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) auf die Haltbarkeit der ökologisch-ökonomischen Begründung. Im Mittelpunkt steht der ursprünglich bei der Entscheidung für den Bau des Offshore Terminals Bremerhaven (OTB) geschlossene Öko-Deal: Der Bau des Schwerlasthafens zusammen mit den 250 Hektar für ein neues Gewerbegebiet führt zu einem massiven Eingriff in das europarechtlich geschützte Naturschutzgebiet am Blexer Bogen. Dieser ökologisch unbestreitbaren Belastung, die mit Ausgleichsmaßnahmen reduziert wird, steht der übergreifende ökologische Vorteil der Stromerzeugung durch den Bau von Windenergieanlagen auf See und damit die Zurückdrängung fossiler Energieerzeugung gegenüber. Dieser Öko-Deal hat zu Recht zur Zustimmung durch den BUND zum OTB geführt.
Ob dieser Öko-Deal aufgeht, hängt vom Bedarf und damit dem Ausbau der Offshore-Windenergieerzeugungsanlagen ab. Auf einen Nachweis der Plausibilität der Bedarfsanalysen konzentriert sich das OVG. Es sieht in seinem Urteil eine absehbar ausreichende Nachfrage nach Offshore-Anlagen, die den Umschlag über den geplanten OTB rechtfertigen, nicht als gegeben.
Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für die Prognos AG und damit den Wirtschaftssenator und Bremenports. Prognos hatte 2011 eine erste Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt und 2012 eine weitere Fassung nachgeschoben. Zuletzt wurde im Dezember 2016 eine „Aktualisierung der Bedarfs- und Potenzialanalyse von 2012“ auf der Basis der „grundsätzlich unveränderten Methodik“ vorgelegt. Trotz massiv belastender Veränderungen der energiepolitischen Rahmenbedingungen wurde der Bau des OTB immer wieder uneingeschränkt gerechtfertigt. Auch sind die relevanten Veränderungen der Märkte sowie der relevanten Unternehmen vor Ort die potenzielle Konkurrenz eher durch Zweckoptimismus gekennzeichnet.
Die jüngste Behauptung der Prognos AG zur Errichtung von 110 Offshore-Windenergieanlagen pro Jahr bezogen auf 2016 bis 2040 in der deutschen Nordsee ist nicht plausibel begründbar. Nach diesen mehrfach kritisierten Gutachten ist das Vertrauen in Prognos im Rahmen der Begründung des OTB-Bedarfs wohl kaum noch gegeben. Das ist auch nicht mehr durch erneute Aktualisierung der Bedarfsschätzung zu retten.
Die zentrale Botschaft durch das OVG-Urteil ist: Die in der Politik schon lange kolportierte Möglichkeit, einen Schwerlasthafen ohne die OTB-Zweckbindung zusammen mit 250 Hektar Gewerbefläche zu schaffen, ist einerseits wegen der massiven Eingriffe in das Naturschutzgebiet und andererseits dem fehlenden ökologischen Ausgleich durch den ausreichenden Bau von Offshore-Winderzeugungsanlagen rechtlich untersagt. Die Politik sollte sich endlich darauf konzentrieren, das hochwertige Windenenergiecluster Bremerhaven ohne den OTB auch unter Nutzung vorhandener Hafenfazilitäten auszubauen.
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