: Vermummung keine Straftat
Demos Niedersachsen schafft die Bannmeile vor dem Landtag ab. Vermummung weniger bestraft
In Niedersachsen können Bürger jetzt spontan vor dem Leineschloss in Hannover demonstrieren. Der Landtag verabschiedete ein Versammlungsgesetz, mit dem die Bannmeile abgeschafft wird. Bislang mussten Demonstrationen in einer Zone rund um das Parlamentsgebäude vom Landtagspräsidenten genehmigt werden.
Die Idee hinter der Bannmeile war, die ungestörte Arbeit der Abgeordneten zu sichern. In der Öffentlichkeit wurde sie allerdings oft als Privileg der Abgeordneten wahrgenommen, sich unerwünschten Protest vom Leib zu halten. „Zu einer lebendigen Demokratie gehört eine aktive Zivilgesellschaft, die ihre Meinungen auch in Versammlungen und Kundgebungen ausdrückt“, sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD).
Ebenfalls Teil des neuen Gesetzes ist es, dass Verstöße gegen das Vermummungsverbot bei Demonstrationen künftig nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im Gesetzesentwurf argumentiert die Landesregierung, dass die Polizei so mehr Handlungsspielraum habe, weil sie situationsangemessen entscheiden könne, ob sie etwas gegen die Vermummung unternehme.
Zudem ist es nun verboten, den „Eindruck von Gewaltbereitschaft zu vermitteln“. So kann das Tragen von Uniformteilen verboten werden. Ob darunter auch die überwiegend schwarze Kleidung des „schwarzen Blocks“ falle, müsse im Einzelfall entschieden werden, so ein Sprecher des Innenministeriums. (taz/dpa)
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