: Kleiderordnung statt Bannmeile
sPERRZONE Bürger können bald direkt vor dem Landtagsgebäude demonstrieren. Die Bannmeile soll verschwinden. So sieht es das neue Versammlungsgesetz vor. Paramilitärisches Auftreten bei Kundgebungen ist künftig verboten
Spontane Demonstrationen in Niedersachsen sollen künftig auch direkt vor dem Landtag in Hannover möglich sein. So sieht es ein Gesetzentwurf der rot-grünen Regierungskoalition vor, über den der Landtag am Mittwoch abstimmen wird. Bislang mussten Demonstrationen in einer Zone rund um das Parlamentsgebäude vom Landtagspräsidenten genehmigt werden – und dieser hatte die Maßgabe, Kundgebungen während der Plenarsitzungen nicht zuzulassen. Zukünftig entfällt diese Regel.
Idee der Bannmeile war es, die ungestörte Arbeit der Abgeordneten zu sichern. In der Öffentlichkeit wurde die Bannmeile allerdings oft als Privileg der Abgeordneten wahrgenommen, sich unerwünschten Protest vom Leib zu halten.
Der Wegfall des Versammlungsverbots in der Bannmeile war Bestandteil des rot-grünen Koalitionsvertrags. Auf Ablehnung stößt die neue Regelung bei der CDU. „Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage ist die Abschaffung der Bannmeile das völlig falsche Signal“, sagte der sicherheitspolitische Sprecher der CDU, Thomas Adasch.
Doch seit drei Jahren tagt der Landtag wegen der Renovierung des alten Plenarsaals in einem Provisorium – und dort gilt die Bannmeile nicht. Zu Zwischenfällen mit Demonstrationen ist es dort nicht gekommen.
Eine weitere Änderung betrifft die Kleiderordnung der Demonstranten. Laut Gesetz sind künftig Auftritte verboten, die den Eindruck von Gewaltbereitschaft erwecken. Und dieser Eindruck kann „durch das Tragen von Uniformen oder Uniformteilen oder durch paramilitärisches Auftreten“ vermittelt werden, heißt es. Der Passus ziele vor allem auf Auseinandersetzungen zwischen Rechten und der Antifa-Bewegung, sagte Dietmar Schilff von der Gewerkschaft der Polizei. „Wenn Gruppen in Uniformen auftreten, können wir jetzt ganz konkret dagegen einschreiten.“ (dpa)
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