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Alle sind für Freispruch

Urteil Harms-am-Wall-Prozess vor dem Ende

Schwere Vorwürfe wurden am Tag der Schlussplädoyers nur der Polizei gemacht: Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Freispruch für die Angeklagten im Harms-am-Wall-Prozess, die Verteidigung warf den Ermittlungsbehörden darüber hinaus vor, „Entlastungbeweise unterschlagen“ zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden Angeklagten wegen schwerer Brandstiftung und Versicherungsbetrugs angeklagt. Der Indizienprozess fiel jedoch weitgehend in sich zusammen.

Nachdem der Staatsanwalt Jan Möhle in seinem Schlussplädoyers den Freispruch beantragt hatte, brach E. während des Schlussvortrages seines Anwalts in Tränen aus. E. war fünf Monate lang in U-Haft. Er sagte: „Man ist im Gefängnis kurz vor Suizidgedanken, aber der wäre als Schuldgeständnis gewertet worden.“ E. war noch vor dem Prozessauftakt gegen Kaution entlassen worden. Der Mitangeklagte M. war noch länger inhaftiert und wurde schließlich aufgrund mangelnder Fluchtgefahr freigelassen. gjo

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