piwik no script img

Tuchverbot erlaubt

URTEIL Kein Anspruch auf Kopftuch am Arbeitsplatz

BERLIN dpa | Die islamischen Verbände in Deutschland haben das Kopftuch-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kritisiert. Der Zentralrat der Muslime sprach von einer „Abkehr von verbrieften Freiheitsrechten“. Die Türkisch-Islamische Union (Ditib) erklärte, wer für Religionsfreiheit eintrete, dürfe Frauen nicht vorschreiben, wie sie sich zu kleiden hätten. Das Gericht hatte entschieden, dass Firmen das Tragen des Kopftuchs im Job verbieten dürfen. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen dort generell verboten sind.

Ausland

Meinung + Diskussion

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen