Kopftuch-Debatte in Berlin: Gutes Vorbild, schlechtes Vorbild

Nach einem Gerichtsurteil wird wieder ums Berliner Neutralitätsgesetz gestritten. Sollen Lehrerinnen mit Kopftuch endlich unterrichten dürfen?

Die „Mutter aller Kopftuch-Klägerinnen“: die Muslima Fereshta Ludin erstritt 2003 das erste Kopftuch-Urteil vom Bundesverfassungsgericht Foto: dpa

Für SchülerInnen scheint es keine große Sache zu sein. „Es würde mich nicht stören, wenn meine Lehrerin Kopftuch tragen würde. Hauptsache, sie unterrichtet gut und ist nett“, sagt die 14-jährige Sophie Helmer von der Evangelischen Oberschule Steglitz. Auch Franka Thurau vom Beethoven-Gymnasium meint: „Ich fände das voll in Ordnung, außer, sie würde wollen, dass wir Schüler alle auch muslimisch werden.“ Liv Hübner, Schülerin am Fichtenberg-Gymnasium, findet: „Es ist deren Religion, und es gibt auch Lehrer, die ein Christenkreuz um den Hals tragen.“

Für Erwachsene dagegen ist das Thema fast so etwas wie ein „rotes Tuch“. Seit das Berliner Landesarbeitsgericht am 9. Februar einer Lehrerin Entschädigung zusprach, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt worden war, ist der „Kopftuch-Streit“ wieder voll im Gange. Dabei entstehen teils merkwürdige Konstellationen: So liegen die beiden großen Kirchen, die das Urteil begrüßten, plötzlich auf Linie mit islamischen Organisationen wie Millî Görüş und migrantischen wie dem Türkischen Bund Berlin-Brandenburg.

Dagegen vergessen die Christdemokraten in diesem Fall ihr „christliches“ Erbteil: Sie zeigten sich entsetzt vom Urteil und drängen den Senat in Berufung zu gehen. „Gerade wir wertschätzen religiöse Bekenntnisse. Aber wir wissen auch, dass die Zur-Schau-Stellung religiöser Bekenntnisse von manchem als selbstgewählte Abgrenzung wahrgenommen wird“, sagte Burkhard Dregger, CDU-Abgeordneter, kürzlich im Abgeordnetenhaus.

Teilweise läuft die Kontroverse auch innerhalb von Organisationen. Der religionskritische Humanistische Verband Deutschlands (HVD) etwa hat bislang keine einheitliche Position entwickelt. Der taz erklärte Jan Gabriel, Präsident des HVD Berlin-Brandenburg: „Für die Verfechter einer eindeutigen Trennung von Staat und Kirche im HVD sind staatliche Lehrkräfte, die sich erkennbar religiös positionieren, unvorstellbar.“

Andere Verbandsmitglieder würden dagegen „die individuelle Haltung der einzelnen Lehrkraft stärker berücksichtigt sehen“, so Gabriel, und das staatliche Neutralitätsgebot weniger streng auslegen wollen. „Sie finden, dass Lehrer_innen, die religiöse Symbole tragen, durchaus Mathe- oder Deutschunterricht erteilen können, solange sichergestellt ist, dass der Schulfrieden nicht gefährdet ist und sich die Lehrkraft im Unterricht weltanschaulich-neutral verhält.“

Senat genau so uneins wie die ganze Gesellschaft

Auch der Senat ist sich höchst uneins, wie auf das Gerichtsurteil zu reagieren ist. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sah in seiner ersten Reaktion das Ende des Neutralitätsgesetzes nahen – jenes Gesetzes, das Landesbediensteten in Schulen, Polizei und Justiz mit wenigen Ausnahmen das Tragen religiös-weltanschaulischer Kleidung im Dienst verbietet. Dagegen erklärte der fachlich zuständige SPD-Innensenator Andreas Geisel: „Wenn es das Gesetz nicht gäbe, müsste es sofort geschrieben und verabschiedet werden.“

Aber auch Kultursenator Klaus Lederer (Linke) macht sich vorsichtig für ein Umdenken stark. Zwar sei die Grundidee – die strikte Trennung von Staat und Religion sowie die „Gleichbehandlung zugunsten des multireligiösen Miteinanders“ – nach wie vor richtig, sagte er der taz. „Wenn die Praxis aber anders aussieht, muss das Gesetz diskutiert und in der Konsequenz auch neu verhandelt, überarbeitet werden.“

Tatsächlich betonen heute alle Verfechter des Neutralitätsgesetzes, dass es kein Kopftuchverbot sei, da alle religiösen Symbole gleichermaßen verboten sind. Die ursprüngliche Absicht war allerdings eine andere. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2003 (siehe Text rechts) preschte der damalige SPD-Innensenator Ehrhart Körting vor und wollte ein Kopftuchverbot-Gesetz. Nur war die PDS als damaliger Regierungspartner strikt dagegen. Erst nach mehrmonatigem Koalitionsstreit wurde das Verbot aller religiösen Symbole als Kompromiss gefunden.

Gesetz trifft de facto nur Muslima

De facto betrifft das Neutralitätsgesetz bis heute nur muslimische Frauen. Es sei daher als „Benachteiligung von Frauen bei ihrer Berufsausübung zu bewerten“, sagt Markus Hanisch, Referent für Öffentlichkeitsarbeit bei der Lehrergewerkschaft GEW. „Insofern ist es angemessen, die Berliner Rechtslage zu überdenken.“

Die 1972 in Kabul geborene Lehrerin (siehe Foto oben) war die erste Kopftuchträgerin, die gegen ihre Nichteinstellung klagte. Sie lebte damals in Baden-Württemberg. 2003 hatte sie mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg: Die damaligen Bestimmungen reichten nicht, um einer muslimischen Lehrerin das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht an öffentlichen Schulen zu untersagen, so die Richter. Weil sie aber auch erklärten, ein Kopftuchverbot auf gesetzlicher Basis sei möglich, erließen daraufhin viele Bundesländer solche Gesetze.

Ludin unterrichtet seit Jahren an einer islamischen Grundschule in Kreuzberg. 2015 erschien ihre Autobiografie „Die mit dem Kopftuch“ im Levante Verlag. (sum)

Zumal sich viele Frauen um das Verbot nicht mehr scheren. An den Berliner Universitäten gebe es immer mehr Lehramtsstudentinnen mit Kopftuch, beobachtet Sabine Achour, die Politikdidaktik und Politische Bildung an der FU unterrichtet. „Vor einigen Jahren gab es das fast gar nicht.“ Heute, schätzt sie, trügen etwa vier Studentinnen von 100 in Politikwissenschaft für das Lehramt Kopftuch, im Grundschulbereich seien es sechs bis acht von 100.

Zum Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e. V.), kämen auch immer mehr Frauen mit Beschwerden, sagt die Juristin und Projektleiterin Zeynep Çetin. Zum einen Studentinnen und Referendarinnen, die von Schulen im Rahmen ihres Praktikums und Referendariats aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt wurden, obwohl sie gesetzlich vom Kopftuchverbot ausgenommen sind. Zum anderen hätten sich nach dem jüngsten Kopftuch-Prozess, in dem unter anderem Inssan die Klägerin unterstützt hat, zwei weitere Lehrerinnen gemeldet, die klagen wollen. „Das Urteil macht Mut für angehende muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch“, so Çetin.

Eine von ihnen ist Canan Özdemir. Die junge Frau, die aus Angst vor Stigmatisierung ihren richtigen Namen nicht nennen will, macht gerade ihr Referendariat an einer Ostberliner Grundschule. Im August will sie sich bei Lehrer-Castings um eine Stelle bewerben – und klagen, wenn sie nicht genommen wird. „Ich bin von Natur aus eine Kämpferin und werde das so nicht hinnehmen“, sagt sie. Beim derzeitigen Lehrermangel dürfe jeder Quereinsteiger an Grundschulen arbeiten. „Warum ich nicht, obwohl das mein Traumberuf ist, für den ich mich so angestrengt habe?“

„Aufhören, mich nach meinem Äußeren zu beurteilen“

Dass sie als Kopftuchträgerin nicht fähig sein soll, bei ihrer Arbeit Neutralität zu wahren, wie die Gesetzesbefürworter meinen, kränkt sie. „Nie würde ich Kindern meine Meinung aufdrücken. Ich will sie zu kritischen, selbstständig denkenden Menschen erziehen!“ Aber hier seien offenbar die üblichen Vorurteile am Werk: dass Muslime andere Lebens- und Sichtweisen nicht tolerieren würden. „So etwas höre ich, seit ich mit 14 Jahren das Kopftuch angelegt habe. Man soll doch bitte aufhören, mich nach meinem Äußeren zu beurteilen.“

An ihrer Schule seien alle – Lehrer, Eltern, Schüler – mit ihr zufrieden, so Özdemir. Die Direktorin würde sie auch gern übernehmen: „Sie sagt, sie bräuchten dringend Lehrerinnen mit Kopftuch, gerade als Vorbild für Kinder mit Migrationshintergrund.“

Ja, gute Frage: Was halten SchuldirektorInnen vom Neu­tralitätsgesetz? Offenbar ist das Thema heikel: Von zehn Anfragen der taz wurden neun ignoriert oder negativ beschieden. Nur Rita Schlegel von der Hermann-Sanders-Grundschule in Neukölln war zum Gespräch bereit.

Sie liegt ganz auf Linie der Bildungsverwaltung und würde niemals eine Lehrerin mit Kopftuch einstellen. „Wir sollen neutral sein, ich darf auch nicht mit einem Parteiabzeichen durch die Schule laufen“, sagt sie. Und: „Mein Glaube ist das, was ich im Herzen trage, aber das muss ich doch nicht nach außen zeigen.“ Wer dies tue, etwa mit einem Kopftuch, signalisiere damit, dass er oder sie eben nicht neutral sei, sondern „streng gläubig“.

Schlegel hält auch nichts von der These, dass Kopftuch tragende Lehrerinnen wichtig seien als Vorbilder oder Kulturmittler für muslimische Familien. Dafür habe man LehrerInnen mit türkischem oder arabischem Hintergrund, erwidert sie. Vielmehr sehe sie die Gefahr, dass muslimische Mädchen durch Kopftuch tragende Lehrerinnen verleitet würden, auch das Kopftuch zu nehmen. „Lehrer sind ja auch Vorbilder.“

In Neukölln schon Erstklässlerinnen mit Kopftuch

Diese Gefahr beschwört auch Franziska Giffey, SPD-Bezirksbürgermeisterin in Neukölln und lautstarke Befürworterin des Neutralitätsgesetzes. Sie sehe es mit Sorge, dass in ihrem Bezirk schon Erstklässlerinnen mit Kopftuch und langen Gewändern zur Schule kommen, sagte sie der taz. Und: „Mädchen, die vor der Entscheidung stehen, ob sie ein Kopftuch tragen oder nicht, werden dabei von ihrem Umfeld beeinflusst, von Nachbarn, Familie, Freunden. Das erleben wir heute schon. Eine Lehrerin mit Kopftuch würde diesen Einfluss verstärken. Da braucht es keine aktive Beeinflussung, das Vorleben allein genügt dafür.“

Dieses Argument lässt Politikwissenschaftlerin Achour nicht gelten. Die Tatsache, dass es bereits Schülerinnen mit Kopftuch gebe, zeige, „dass diese Entscheidung anscheinend komplett unabhängig von den LehrerInnen fällt“. Für nicht erwiesen hält sie zudem die These, dass Kopftuch tragende Lehrerinnen weltanschaulich nicht neutral sein können. „Das kann man nicht wissen, ohne es auszuprobieren“, sagt sie – und: Bei ihren Studentinnen mit Kopftuch könne sie das nicht erkennen.

Dagegen teilt Achour die Einschätzung, dass Frauen mit Kopftuch eher einem „traditionelleren, konservativerem Islam“ zuneigen. „Das Wertemuster ist vergleichbar mit dem ländlicher Milieus in Deutschland.“ So entspreche das Kopftuch zwar eher nicht dem westlich europäischen Begriff von Emanzipation. „Aber die Frauen haben oft innerhalb ihrer Communitys Emanzipationsprozes­se durchlaufen und sind häufig gerade aufgrund konservativerer Wertemuster systemstabilisierend.“ Mitarbeit: Julia Karthigesu

Dieser Text ist Teil des Wochenendschwerpunkts zur Debatte ums Kopftuch an Schulen. Darin außerdem: Ein Interview mit einem Psychologen, ein Essay und ein Überblick über die juristische Praxis. In Ihrem Briefkasten und am Kiosk.

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