Heimgesetz wird geprüft

SOZIALES Der Entwurf für das neue Wohn- und Betreuungsgesetz soll nachgebessert werden

In der gestrigen Sitzung der Sozialdeputation sollte der Entwurf für das neue bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (Brewobeg) diskutiert werden, doch kurzfristig einigten sich die Fraktionen darauf, den Tagesordnungspunkt zu verschieben. „Es gibt noch Klärungsbedarf“, sagt dazu Klaus Möhle, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Das gelte vor allem für die personelle Ausstattung einer Pflegeeinrichtung: Im Gesetzesentwurf heißt es, dass während der Nachtschicht in einer Pflegeeinrichtung mit bis zu 50 BewohnerInnen „mindestens eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter für Unterstützungsleistungen anwesend sein“ müsse.

Das dies viel zu wenig sei, hatten bereits die Gewerkschaft Ver.di und Bremens Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (Biva), Reinhard Leopold, bemängelt. „Auch uns erscheint das nachbesserungsbedürftig“, sagt Möhle und verweist auf Bayern: Dort werde die personelle Besetzung an den Pflegestufen und an den räumlichen Gegebenheiten gemessen: „Das scheint mir ein sinnvolles Konzept zu sein.“

Ein besserer Personalschlüssel, so Möhle, „ist aber auch haushaltsrelevant – also muss auch das besprochen werden“. Geld kosten würde auch Möhles Wunsch nach schnelleren Beratungen von auffällig gewordenen Pflegeeinrichtungen: „Auch dafür muss man natürlich eventuell personell nachbessern“, sagt Möhle. Von der Forderung Leopolds, auf diese Beratungen durch die bei der Sozialbehörde angesiedelte Heimaufsicht zu verzichten, hält Möhle nichts: „So eine Beratung kann die Bewohner schützen – Pflegeheime sind ja keine normalen Wirtschaftsbetriebe.“

Das sieht Leopold anders: Er fordert schnellere und härtere Sanktionen gegen Heime, in denen Missstände herrschen, statt einer staatlich finanzierten und für die Heimbetreiber kostenlosen „Qualitäts- und Managementberatung“. Er freue sich, dass der Personalschlüssel nun auf den Prüfstand komme, sagt Leopold, „dennoch wollen wir weiterhin die Streichung der Beratung und eine erneute Befristung des Gesetzes“.

Dies jedoch wird wohl nicht zur Debatte stehen. Laut Möhle sollen nun noch einmal die am Gesetzesentwurf Beteiligten an einen Tisch, um „möglichst einvernehmlich“ im Laufe der kommenden vier Wochen den Entwurf zu optimieren. „Insgesamt muss ich aber sagen“, so Möhle, „ist in dem neuen Gesetz sehr viel Gutes drin.“ Simone Schnase