: Ex-tazler rechtskräftig verurteilt
Die insgesamt 6.400 Euro Geldstrafe muss er zahlen, weil er im Zeitraum von über einem Jahr einen Keylogger einsetzte. Mit diesem fing er Daten an Computern von KollegInnen ab und loggte sich mit den dadurch erlangten Passwörtern in fremde Accounts ein. Wenn ein Keylogger, der einem USB-Stick ähnelt, zwischen Tastatur und Computer angebracht ist, zeichnet er unbemerkt sämtliche Tastaturanschläge auf. Vor genau zwei Jahren wurde Heiser in der taz erwischt, als er den Stick von einem Rechner abzog.
Die Staatsanwaltschaft hatte Heiser wegen Abfangens und Ausspähens von Daten in 14 Fällen angeklagt. Weil er Mitte Januar zum Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten nicht erschien, verhängte das Gericht den Strafbefehl. Heiser hatte sich nach seinem Auffliegen in ein Land in Südostasien abgesetzt.
Während die Staatsanwaltschaft die Motivation des Täters als unklar bezeichnete, geht die taz davon aus, dass die Ausspähung privat motiviert war.
Von Heiser selbst war keine Stellungnahme zu bekommen. „Herr Heiser wird sich, nachdem das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen ist, zumindest vorläufig nicht zu den Vorwürfen äußern“, teilte sein Anwalt Carsten Hoenig auf Anfrage mit. Er schließe es aber nicht aus, „dass er sich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal melden wird“. se, mk
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