: Zweifel an Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Überwachung Laut Bundestagsgutachten entspricht das Gesetz nicht den EuGH-Vorgaben
„Dieses Gesetz erfüllt nicht die Vorgabe des EuGH, dass bereits die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig ist“, zitiert die Zeitung aus dem Gutachten. Auch müsse die Vorratsdatenspeicherung „auf geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt bleiben“. Schließlich müssten Personen ausgenommen sein, deren Kommunikation dem Berufsgeheimnis unterliege.
Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte. Ein Bündnis aus Bürgerrechtlern, Datenschützern und Politikern hat bereits Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt.
Der Bundestag hatte das Gesetz im Herbst 2015 verabschiedet. Es verpflichtet Telekommunikationsanbieter, Daten wie Rufnummern und Dauer der Anrufe bis zu zehn Wochen zu speichern. Ermittler sollen darauf bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen zugreifen können. Die Unternehmen haben für die Umsetzung bis zum 1. Juli 2017 Zeit.
Der EuGH entschied im Dezember 2016, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar ist. Die Bundesregierung hält das geltende deutsche Gesetz trotzdem für verfassungs- und europarechtskonform.
Schon die vorherige Regelung war 2010 von Karlsruhe gekippt worden.
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