: Besser doch wieder 42 Prozent als 25 Prozent von X
AbgeltungDie Pauschalbesteuerung von Zinsen und Dividenden könnte 2017 Geschichte werden
Bei einem Wegfall der Abgeltungsteuer müssten Steuerzahler auf Kapitalerträge wieder ihren persönlichen Einkommensteuersatz zahlen, der oft höher ausfällt. Mit der seit 2009 geltenden Abgeltungsteuer werden Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent besteuert. Arbeitseinkommen werden dagegen mit bis zu 42 Prozent vom Fiskus belastet, Top-Einkommen sogar mit 45 Prozent.
„Ich finde es falsch, wenn Arbeitseinkommen höher besteuert werden als Einkommen aus Kapital und Vermögen“, sagte Oppermann. Die Abgeltungsteuer habe ihren Sinn als wirksames Instrument gegen Steuerflucht gehabt – nach dem Motto: 25 Prozent von x sind besser als 42 Prozent von nix.
Mit dem ab 2017 geltenden automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten unter Ländern aber entfällt laut Oppermann die Berechtigung für die Abgeltungsteuer: „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, zu gleicher Besteuerung von Arbeit und Kapital zurückzukehren.“
Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte wegen des Finanzdatenaustausches den Wegfall der Abgeltungsteuer signalisiert. Offen ist, ob eine Abschaffung unterm Strich zu einer stärkeren Belastung etwa von Top-Verdienern und Aktionären führt.
Für diejenigen, die Kapitalerträge aus Dividenden und Kursgewinnen an der Börse erzielen, könnte sich die Rückkehr zum alten System sogar auszahlen. Denn diese Einkünfte dürften unter das Teileinkünfteverfahren fallen – also nur ein Teil wäre steuerpflichtig. Wirklich bluten würden Aktionäre dann nicht. Und: Fallen Kapitalerträge wieder unter die Einkommensteuer, dürften wohl Verluste aus Geldanlagen wieder mit anderen Einkünften verrechnet werden. Was für Staat am Ende teuer werden könnte.
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