: Ungeregelter Brandschutz
Gesetzeslücke Die Feuerwehr Bremen Brandschutzregelungen in der Altenpflege für ungenügend, wenn es sich nicht um große Heime handelt
Als im Oktober bei einem Brand in einem Osterholzer Pflegeheim eine Bewohnerin ums Leben kam, hatte sie ihn nach Erkenntnissen der Polizei selbst verschuldet. Es habe einen Rauchmelder im Zimmer der 69-Jährigen auf der gerontopsychiatrischen Wohngruppe gegeben, sagte ein Sprecher der Egestorff-Stiftung. Dieser sei aber so manipuliert worden, dass kein Alarm ausgelöst wurde. Erst als Rauch ins Badezimmer drang, habe ein Rauchmelder angeschlagen, woraufhin das Feuer entdeckt worden sei.
Dennoch wirft der Vorfall Fragen auf zur Regelung des Brandschutzes in Pflegeheimen. „In Krankenhäusern und größeren Pflegeheimen greift die brandenburgische Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung, an der wir uns in Bremen orientieren“, sagt Michael Richartz, Pressesprecher der Feuerwehr Bremen. In diesen Fällen gebe es klare Vorschriften für bauliche Voraussetzungen sowie Brandmeldeanlagen, die einen direkten Alarm bei der Feuerwehr auslösen. „Wenn ich als Einsatzleiter in eine Klinik komme, weiß ich auch ganz genau, was mich dort erwartet“, so Richartz. So könne er sich darauf verlassen, dass aufgrund der Einrichtung von Brandabschnitten PatientInnen immer in sichere Gebäudebereiche verlegt werden können.
Anders sei es aber in Pflegeeinrichtungen, in denen auch Menschen leben, die nicht pflegebedürftig sind, etwa in Wohngruppen wie in der Egestorff-Stiftung, fragt Richartz. Zudem gebe es in Bremen zwei Anbieter von Heimbeatmungen, wo Pflegedienste Menschen betreuen, die zu Hause beatmet werden müssen. „Da gibt es keine besonderen Anforderungen an den Brandschutz, weil es sich um normale Wohnungen handelt.“ Die Gesetzesgrundlagen sind aus seiner Sicht ausreichend. Er erwarte aber, dass in Bremen im Bereich der Pflege besser kontrolliert werde, zu welchem Zweck Gebäude genutzt würden.
Anders sieht es Reinhard Leopold, der sich mit der Selbsthilfeinitiative „Heim-Mitwirkung“ ehrenamtlich um Verbesserungen in der Pflege engagiert. „Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung zum Brandschutz in Pflegeheimen und ein unübersichtliches Nebeneinander von Zuständigkeiten“, kritisiert er. eib
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