Anschlag auf Sikh-Gebetshaus in Essen: Zunächst nur „Spaß am Böllern“?

Im April legten drei Jugendliche eine Rohrbombe vor einer Sikh-Gemeinde in Essen. Am Mittwoch beginnt das Strafverfahren vor dem Landgericht.

Ein Mann mit Bart und Mütze steht vor einer Schubkarre

Ein Prediger vor dem zerstörten Eingangsbereich des Gebetshauses Foto: dpa

ESSEN taz | Der Verfassungsschutz hatte sie auf dem Schirm, durfte Jugendliche damals aber nur bei konkreter Gefahr für Leib und Leben erfassen. Auch der Staatsschutz kannte die Jungs schon.

In dem Sikh-Gebetshaus in Essen war kurz vor der Explosion eine Hochzeit gefeiert worden. Der Priester, der in dem Prozess als Nebenkläger auftritt, wurde schwer verletzt, zwei weitere Gemeindemitglieder erlitten leichtere Verletzungen.

Yusuf T. aus Gelsenkirchen, Mohammed B. aus Essen und Tolga I. aus Schermbeck, zur Tatzeit 16 und 17 Jahre alt, sind wegen Mordversuchs, Körperverletzung und Sprengstoffverbrechens angeklagt. Der Strafrahmen für Mordversuch sieht im Jugendstrafrecht Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren vor. Mit Bildern aus Überwachungskameras fahndete die Polizei nach den Teenagern. Yusuf T.s Eltern überzeugten ihren Sohn, sich zu stellen, und brachten ihn zur Wache. Die beiden anderen wurden von SEK-Kommandos festgenommen.

Zunächst sollen die drei als Motiv „Spaß am Böllern“ genannt haben. Sie bestellten Chemikalien und Zünder im Internet, füllten damit Feuerlöscher und machten im Januar 2016 zwei Probesprengungen, so die Anklage. Im April legten sie den Sprengsatz vor das Gemeindezentrum.

WhatsApp-Gruppe wollte „Ungläubige toten“

Die Ermittler glauben, dass die Jugendlichen in einem organisatorischen Zusammenhang mit dschihadistischen Kreisen im Ruhrgebiet stünden, berichtete Spiegel Online. Tolga I. hat Kontakte zur sogenannten Lohberger Brigade und durfte nicht ausreisen. Sie trafen sich in einer Essener Dschihadistenmoschee.

Das Interesse für den Islam begann mit 13, 14 Jahren, die Radikalisierung folgte schnell. Yusuf T., der Hauptangeklagte, bekam deswegen einen Schulverweis. In der neuen Schule betete er auf dem Hof, verteilte Korane und prahlte mit dem Besitz von Faustfeuerwaffen. Im Internet dozierte er über islamische Glaubensfragen. Dabei hatte der Teenager eine Menge „Follower“, vor allem junge Mädchen himmelten ihn an.

Die Teenager lernten sich in sozialen Netzwerken kennen und bildeten eine WhatsApp-Gruppe, die „Ungläubige töten“ wollte. T.s Mutter hatte einige Tage vor dem Anschlag die Polizei vergeblich über die Gefahr informiert, die von der Gruppe ausging.

T.s Anwalt Rudolf Benecken erklärt, die U-Haft beeindrucke seinen Mandanten stark, er habe sich vom Islamismus losgesagt und werde im Prozess aussagen. In einem Brief habe er die Opfer der Explosion um Verzeihung gebeten und Schadensersatz angeboten.

Vor einigen Tagen titelte Bild online mit einem Kassiber von Mohammed B. an Yusuf T. Darin frage Mohammed Yusuf, ob die Scharia erlaube, Kinder der Feinde etwa mit vergiftetem Eis zu töten und anschließend einen Selbstmordanschlag im Kindergarten zu verüben. Und er habe Yusuf T. aufgefordert, ihm im Gefängnis ein Handy zu besorgen und habe ihm Namen und Telefonnummern potenzieller Helfer übermittelt.

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