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Die Schuld des Buchhalters

Auschwitz Alle Bediensteten des Vernichtungslagers können wegen Beihilfe zum Mord verurteilt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. 1969 hatte er in einem ähnlichen Fall keine Schuld erkannt, so entgingen Tausende Nazis einer Strafe ▶SEITE 2

Büro im „Verwaltungstrakt“ des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz, aufgenommen in den 50er Jahren Foto: Jung /Ullstein

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