: Kampf gegen den Leerstand
Wohnungs-Enteignung
Es ist eine Enteignung auf Zeit: In Hamburg wurde zum ersten Mal ein Gesetz angewandt, das es der Stadt erlaubt, Vermietern, die eine Wohnung leer stehen lassen, diese wegzunehmen und zu vermieten. Die beiden Paragrafen im Hamburger Wohnraumschutzgesetz, die das ermöglichen, wurden 2013 eingeführt und sind bundesweit einmalig.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hatte seit 2012 versucht, den Vermieter dazu zu bewegen, die sechs Wohnungen im Stadtteil Hamm zu vermieten – seit Jahren stehen sie leer. Doch der Besitzer ignorierte Nutzungsangebote und Zwangsgeldandrohungen, ebenso die Strafgeldforderungen von insgesamt 18.000 Euro. „Wir hatten keine andere Möglichkeit, als dem Vermieter sein Eigentum zu entziehen“, sagte Bezirksamtsleiter Falco Droßman (SPD).
Weil die erstmalige Anwendung des Paragrafen ein Politikum ist, informierte Droßmann Bürgermeister Olaf Scholz (SPD). Der ließ ihn gewähren. Laut Gesetz kann nun ein Treuhänder eingesetzt werden, der auch notwendige Renovierungen in Auftrag gibt. Die Kosten trägt der Vermieter. Renoviert und vermietet gibt der Treuhänder dem Besitzer sein Eigentum zurück. Der Vermieter ist an den Mietvertrag, den er nicht selbst abgeschlossen hat, gebunden. Er hat die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Hat das Gesetz Bestand, könnte es eine präventive Wirkung auf andere Vermieter haben, die Leerstand verwalten, aber keine Lust auf eine Zwangsenteignung haben dürften. „Der eingeschlagene Weg ist einer, den ich gern öfter begehen würde“, sagte Droßmann. KSCH
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