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Prävention statt Ermittlung

Kommentar

Plutonia PlarrePolizei und Taschendiebstahl

Den ganzen Tag war man in der Stadt unterwegs. Hat eingekauft, war in der Bibliothek, ist Bus gefahren. Irgendwann, oh Schreck, die Feststellung: Das Smartphone ist weg. Es war in einer Außentasche des Rucksacks verstaut.

Eine Strafanzeige richtet in solchen Fällen nichts aus. Wenn nicht einmal Tatort und Tatzeit bekannt sind, was soll die Polizei da machen. Sie leitet ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt ein und schickt die Akte mit einem Vermerk zur Staatsanwaltschaft. Die stellt das Verfahren ein. So war es in der Vergangenheit, und so wird es auch in Zukunft sein.

Nun ist bekannt geworden, dass in der Polizei zentrale Bearbeitungsstellen eingerichtet werden – sogenannte Stempelabteilungen. Deren einzige Aufgabe: aussichtslose Diebstahlfälle in einem standardisierten Verfahren an die Staatsanwaltschaft zum Zweck der Einstellung weiterzuleiten. So soll Personal für aussichtsreiche Ermittlungen freigesetzt werden. Auch auf die organisierte Diebesbanden könne man sich dann mehr konzentrieren, verlautet aus dem Polizeipräsidium.

Die Gewerkschaft der Polizei bezweifelt das. Die standardisierte Bearbeitung sei eine Kapitulation im Bereich Massendelikte, so deren Sprecher Benjamin Jendro. Die Strukturreform werde dazu führen, dass bei Diebstahlsermittlungen generell die Segel gestrichen würden. Denn: Erkenntnisse über Serien- und Bandenstrukturen erschlössen sich erst bei genauerem Studium der Unterlagen. Da seien die Akten aber schon mit dem entsprechenden Stempel auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft.

Nicht mit einer Verschlankung der Aufgaben sei dem wachsenden Taschendiebstahl beizukommen, sondern mit einer Aufstockung des Personals, meint der GdP-Sprecher.

Deutlich vielversprechender erscheinen die Aufklärungskampagnen der Polizei. In letzter Zeit ist da viel geschehen. Selbst schuld, möchte man fast sagen, wenn sich heute noch einer in einer Menschenmenge Geld und Handy klauen lässt.

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