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Wohnsitz wieder frei wählbar

ASYL Niedersachsen kippt Wohnsitzauflage der Bundesregierung

In Niedersachsen können anerkannte AsylbewerberInnen ihren Wohnsitz auch künftig frei wählen: Das rot-grün regierte Bundesland verzichtet auf Anwendung der sogenannten Wohnsitzauflage. Die ist Teil des Anfang August in Kraft getretenen Integrationsgesetzes der Bundesregierung und ermöglicht den Ländern, geflüchteten Menschen drei Jahre lang vorzuschreiben, wo sie wohnen müssen. Ausgenommen sind davon nur MigrantInnen, die mindesten 15 Stunde pro Woche arbeiten und mehr als den Sozialhilfesatz von 712 Euro verdienen.

Innerhalb der rot-grünen Koalition Niedersachsens war die Wohnsitzauflage umstritten. SPD-Ministerpräsident Stephan Weil hatte der taz noch Ende Mai bestätigt, er halte eine Wohnsitzsteuerung „grundsätzlich für sinnvoll“. Gerade in den Städten werde Wohnraum immer knapper, hatte der Sozialdemokrat argumentiert. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im niedersächsischen Landtag, Anja Piel, begrüßte den Verzicht auf die Auflage gestern dagegen: Die sei „ein echter Integrationsblocker“, gebe Geflüchteten „das Gefühl, nicht selbst über ihr Leben bestimmen zu können“.

Widerstand kam dagegen von den Christdemokraten. „Um der Bildung von Parallelgesellschaften entgegenzuwirken“, sei eine Verteilung „gleichmäßig über das Land“ nötig, so die innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Angelika Jahns. Auch der aktuell in Bremen tagende Deutsche Städtetag unterstützte die Einführung der Auflage, die bisher in Bayern, Baden-Württemberg und in NRW umgesetzt wird.

Als Folge sei an Rhein und Ruhr ein „Umzugschaos“ entstanden, warnt der Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen – dort müssen Hunderte wieder an den ihnen zugewiesenen Wohnort zurückkehren. WYP

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