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Barbara Dribbusch über den Anstieg der LeiharbeitSparschwein wider Willen

Nach einem Kurzzeitjob greift kein Kündigungsschutz

Früher galt sie als eine Art Schmuddelbranche, „Sklavenhändler“ nannte man Leiharbeitsfirmen, doch die Zeitarbeitsunternehmen haben hart an ihrem Image gearbeitet. Inzwischen sind Softwareentwickler und Interimsmanager als Leiharbeiter tätig, es soll Leute geben, die ganz freiwillig in Zeitarbeit ackern, weil man damit ein tolles, flexibles Leben hat. Für die Mehrheit aber gilt: Es ist eine Beschäftigung zweiter Klasse.

Der Gesetzentwurf zum neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, den Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegt hat, ändert daran nichts. Die zeitlichen Beschränkungen bei den Lohnunterschieden zur Stammbelegschaft und der Höchstüberlassungsdauer, die der Gesetzentwurf vorsieht, betreffen nur eine Minderheit unter den Zeitarbeitern, wie jetzt wieder die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei ergab.

Die Hälfte der Leiharbeitnehmer ist nur drei Monate bei ihrem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt, das ist praktisch, denn innerhalb der ersten sechs Monate kann man jedem problemlos kündigen, da der Kündigungsschutz dann noch nicht greift. Wer nach drei Monaten arbeitslos wird, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erworben, sondern bezieht die schlechteren Hartz-IV-Leistungen. LeiharbeitnehmerInnen sparen den Entleihern also Kündigungskosten und den Sozialkassen Arbeitslosengeld. Sie sind unfreiwillige Sparschweine für Wirtschaft und Sozialversicherungen.

Sicher ist die Zeitarbeit auch eine Chance für manche Langzeitarbeitslosen, die sonst keine Beschäftigung mehr fänden. Aber die Wahrscheinlichkeit, danach tatsächlich einen unbefristeten Job außerhalb der Zeitarbeitsbranche zu ergattern, ist gering, haben Studien ergeben. Viel öfter wird die Zeitarbeit zu einem nicht enden wollenden Kreislauf aus Kurzzeitjob und Arbeitslosigkeit. Aber diese Statistiken werden im Arbeitsministerium lieber nicht thematisiert.

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