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Demokratie – aber welche?

Volksentscheide Das Hamburger Verfassungsgericht verhandelt über den Grenzbereich zwischen parlamentarischer und direkter Demokratie

Es gehe um nichts Geringeres als „das Verhältnis zwischen parlamentarischer und direkter Demokratie“, stellt der Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts, Friedrich-Joachim Mehmel, klar. Und legt damit die Latte sehr hoch in dem Verfahren von Senat und Parlament gegen den Verein „Mehr Demokratie“ über dessen Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“. Der Senat bezweifelt, dass die Initiative verfassungsgemäß ist und hatte deshalb Hamburgs höchstes Gericht angerufen, die Bürgerschaft ist Beigeladene.

„Mehr Demokratie“ und ihre Mitstreiter fordern unter anderem, dass Verfassung und Wahlrecht sowie Gesetze zu Volksabstimmungsverfahren künftig nur mit Zustimmung des Volkes geändert werden dürfen. Außerdem sollen die notwendigen Mindestanforderungen an die Beteiligung (Quoren) gesenkt werden.

Dabei deutet sich an, dass das Verfassungsgericht zu einer komplizierten Lösung neigt: Die Volksinitiative könnte in Teilen verworfen, in anderen Teilen für zulässig erklärt werden. Weil die Vorlage mehrere Punkte enthält, könnte es sich um eine unzulässige Koppelung handeln: Der abstimmende Bürger kann nur alles bejahen oder verneinen.

Weil somit ein differenziertes Votum nicht möglich ist, „dürfen nicht zu viele verschiedene Dinge in einer Abstimmung vermengt werden“, sagt Mehmel.

Noch keine Tendenz äußerte das Gericht in einem anderen Punkt: Wird, wie Senat und Bürgerschaft befürchten, die Handlungsfähigkeit der Parlamentarier gefährdet, weil die Quoren bei Volksentscheiden zu stark abgesenkt werden? Im Extremfall, haben Experten errechnet, reichen nach dem Modell von „Mehr Demokratie“ 13,5 Prozent aller Wahlberechtigten, um Entscheidungen zu treffen.

Wie das Verfahren ausgeht, ist offen. Ein Urteil soll am 13. Oktober verkündet werden.

Sven-Michael Veit

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