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Staatsanwalt fordert Höchststrafe

Prozess Gutachter über den Angeklagten Silvio S.: konfliktscheu, aber nicht psychisch krank

Diesmal steht eine Schaufensterpuppe aufrecht vor dem Angeklagten. Sie ist so groß wie Elias und trägt dessen Kleidung. Unerträglich wirkt die Ledermaske auf dem Puppenkopf, die dort, wo Augen und Nase sitzen, mit Stahlstiften gespickt ist. Auch für den zehnten Tag im Prozess gegen Silvio S. hat sich der Staatsanwalt ein Arrangement ausgedacht, das dem Angeklagten seine Taten verdeutlichen soll. Doch bislang hat sich S. nicht zum Reden über die Tötung von Elias bewegen lassen, auch nicht gegenüber dem psychiatrischen Gutachter Matthias Lammel. Mit ihm sprach er über die Schule und von seinen Erfahrungen als Außenseiter, den man beleidigt, tyrannisiert, beschimpft und ausnutzt.

S. sprach mit dem Gutachter über seine Schwester, seine Oma, die sich sehr um ihn kümmerte, und seine Mutter, die seine Wäsche wusch, sich um seine Finanzen kümmerte und ihm manchmal Anziehsachen kaufte. Er selbst hätte sich keine besorgt. Wozu? Um endlich auch mal eine Freundin zu bekommen? „Die kriege ich sowieso nicht“, meinte S. Sein Vater habe von dem erwachsenen Sohn verlangt, dass er seine Zimmer „für den Fall eines Feuers“ nicht abschließen dürfe. Heimlich mietete sich S. einen Kleingarten, um einen Rückzugsort zu haben. Doch schon an der Frage, wie es ihm gelingen sollte, dort ein Häuschen aufzustellen, scheiterte er.

Lammel bescheinigt S. eine „ängstlich-vermeidende Persönlichkeitsstörung“, die mit Selbstabwertung, Rückzugstendenzen und Kontaktstörungen einhergeht. „Er ist immer jemand gewesen, der aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung am Rande der Gesellschaft entlangmarschiert. Wegen seiner Kontaktarmut war er emotional und moralisch verwildert, dennoch in der Lage, sein Leben danach einzurichten, etwa einen Job als Wachschützer in Nachtschicht anzutreten, wo er wenig Menschen traf.

S. war weder schwul noch pädophil, er habe nur leicht Kontakt zu Kindern bekommen, habe also seine Fähigkeiten genutzt, um Normen zu übertreten. So einer ist nicht psychisch krank, so einer hat auch noch die Möglichkeit, in den langen Jahren der bevorstehenden Haft an sich zu arbeiten. So einer zeige auch keinen Hang zu schweren Straftaten, gehöre damit nicht in die Sicherungsverwahrung, was den Staatsanwalt nicht davon abhält, diese zu fordern und eine lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld. Uta Eisenhardt

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