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Rat für Abschiebehäftlinge

Rechte Flüchtlinge in Abschiebehaft in Hannover-Langenhagen können sich ab August unabhängige beraten lassen

Abschiebehäftlinge in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hannover-Langenhagen können ab dem 1. August eine Beratung durch den Niedersächsischen Flüchtlingsrat in Anspruch nehmen. Der Flüchtlingsrat und die JVA unterzeichneten am Donnerstag einen entsprechenden Vertrag, wie das Landesjustizministerium in Hannover mitteilte.

Alle Flüchtlinge hätten einen Anspruch darauf, dass ihnen ihre Situation und ihre Rechte erklärt würden, sagte Justizministerin Antje Niewisch-Len­nartz (Grüne). Sie freue sich, dass die Flüchtlinge im einzigen niedersächsischen Abschiebegefängnis dieses Angebot nun unbürokratisch und schnell wahrnehmen könnten.

Die Mitarbeiter des Flüchtlingsrates sollen die Betroffenen dem Ministerium zufolge vor allem über rechtliche Fragen informieren. Weitere Schwerpunkte seien die Beratung über persönliche Perspektiven der Abschiebehäftlinge und ihre Rückkehr in die Heimatländer.

Mit dem Schritt wird der Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Einrichtung dieser Beratung erfolgt dem niedersächsischen Flüchtlingsrat zufolge auch vor dem Hintergrund der Tatsache, „dass sich die Verhängung von Abschiebehaft in der Vergangenheit immer wieder als rechtswidrig erwiesen hat“.

Die unabhängige Beratung soll zunächst erst einmal als Pilotprojekt für ein Jahr erprobt werden. (epd/taz)

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