Studie: Berliner Kitas nur Mittelmaß: Kita soll nicht Ländersache bleiben

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) fordert ein Bundesgesetz zur Kita-Qualität. In Berlin käme das gut an.

Wirken manchmal Wunder, ersetzen aber auch keine Fachkraft: Schnuller in einer Kita Foto: dpa

Überdurchschnittlich viele Kinder in Berlin besuchen eine Kita – wo sie dann leider nur unterdurchschnittlich gut betreut werden. So lautet auch in diesem Jahr wieder das Fazit, das Berlin aus der Bertelsmann-Studie zum Ländervergleich „Frühkindliche Bildungssysteme“ ziehen darf. Mit 5,9 Kindern im Krippenalter pro ErzieherIn findet man sich nur im letzten Tabellendrittel wieder. Bei den über Dreijährigen liegt man mit 8,8 Kindern immerhin im Mittelfeld.

Ein Lob für die hohe Kita-Akzeptanz in der Hauptstadt also – mit einem großen „aber“ bei der Betreuungsqualität. Und weil dabei die Schere zwischen den einzelnen Bundesländern klafft, erneuerte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am Mittwoch prompt ihre Forderung nach einem bundesweiten Kita-Qualitätsgesetz. Derzeit gilt bekanntlich: Kitas und Schulen sind Ländersache.

Gut für Berliner Eltern, wenn das nicht so bliebe, findet die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. „Derzeit haben wir das Problem, dass freie Kita-Träger nur zu 93 Prozent vom Senat finanziert werden“, sagt Doreen Siebernik. Also sparten sie – und zwar zum einen am Gehalt der ErzieherInnen und zum anderen am Personalschlüssel.

Zwar sieht das Berliner Kindertagesförderungsgesetz je nach Alter der Kinder eine bestimmte Mindestanzahl an Fachkräften vor – aber eben nur als Sollbestimmung. „Da fehlt ganz klar ein Kontrollmechanismus, der sagt: Hier müssen zum einen Tarifstandards eingehalten werden und zum anderen auch ein gesetzter Qualitätsstandard bei der Betreuung“, sagt Siebernik. Die Debatte über ein Bundesgesetz Kita sei daher für Berlin „sehr begrüßenswert.“

„Kein Blankoscheck“

Die grüne Jugendpolitikerin Marianne Burkert-Eulitz mochte am Mittwoch hingegen „keinen Blankoscheck“ für ein Bundesgesetz unterschreiben. „Die entscheidende Frage ist: Wie würde es ausgestaltet werden?“ Angesichts der Unterschiede in den Ländern – in Baden-Württemberg kommen zum Beispiel nur drei Krippenkinder auf eine ErzieherIn – sei es wohl kaum möglich, sich auf einen einheitlichen Minimalstandard beim Personal zu einigen.

Nähme man etwa den bundesdeutschen Mittelwert von 4,3 Krippenkindern pro Fachkraft als Richtwert, könne so für einige Länder auch ein Negativanreiz gesetzt werden, künftig nur noch die Minimalforderungen zu erfüllen.

Andererseits ist für Berlin eine Anhebung des Betreuungsschlüssels auf Bundesdurchschnitt zumindest mittelfristig nicht absehbar. Im Frühjahr hatte das Abgeordnetenhaus zwar noch schnell zusätzliche Haushaltsmittel für mehr ErzieherInnen beschlossen: Insgesamt 13 Millionen Euro allein in diesem und im kommenden Jahr sollen dafür sorgen, dass bis 2019 jede Fachkraft ein Krippenkind weniger zu versorgen hat. Aber dann wäre man immer noch erst bei etwa fünf Krippenkindern pro Fachkraft.

Selbst wenn plötzlich Bundesmittel für mehr Personal da wären, bliebe aber die Frage, ob es die benötigten Fachkräfte auch sind, sagte Siebernik. Tatsächlich bekommen viele Kitas offene Stellen nur schwer besetzt. „Da spielt auch das niedrige Gehalt der Erzieherinnen hier eine Rolle, da muss Berlin attraktiver werden.“ Auch da könne ein Bundesgesetz den Rahmen vorgeben.

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