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UNHCR: Herkunftsgesetz „weniger wichtig“

ASYLPOLITIK Deutsche Vertreterin des UN-Flüchtlingskommissars im Interview

FREIBURG taz | Die deutsche Vertreterin des UN-Flüchtlingskommissars (UNHCR), Katharina Lumpp, erwartet von dem geplanten Gesetz zur Deklarierung von „sicheren Herkunftsstaaten“ keine gravierenden rechtlichen Änderungen. Anders als vom Innenministerium behauptet, bewirke das Gesetz, dem am Freitag der Bundesrat zustimmen soll, „keine Umkehr der Beweislast“. Lumpp betonte im taz-Interview: „Wie bisher gilt der Amtsermittlungsgrundsatz.“ Aus UNHCR-Sicht sei es „weniger wichtig“, wie ein Land etikettiert wird. Bei der von der Bundesregierung geplanten Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ handle es sich nur um eine gesetzliche Vermutung, die „in jedem Einzelfall widerlegt werden“ könne. Antragsteller müssten allerdings vorher Zugang zu umfassender Verfahrensberatung erhalten.

Die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg hat sich noch nicht entschieden, wie sie im Bundesrat abstimmen wird.

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