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Erfolg für Herrchen und Frauchen

Gerichtsbeschluss Hunde sind am Schlachtensee und an der Krummen Lanke vorerst erlaubt

Christa Markl-Vieto, grüne Umweltstadträtin von Steglitz-Zehlendorf, besitzt einen Hund. Dieser sei fröhlich und laut, beschnüffele sympathische Menschen und lecke sie ab. „Aber das mögen nicht alle.“

Seit 15 Jahren beschäftige sie sich mit den Beschwerden über die zunehmende Zahl der vierpfötigen Begleiter am Schlachtensee und an der Krummen Lanke. Um die Konflikte zwischen Hundefreunden und Hundehassern zu entschärfen, versuchen sie und ihre Mitarbeiter, die Tiere von den Ufern der beiden Seen fernzuhalten. Und werden immer wieder vom Verwaltungsgericht belehrt, dass das nicht so einfach ist.

Bereits im Dezember 2015 stuften die Richter das sieben Monate zuvor verfügte Hundeverbot als rechtswidrig ein. Damals hatte sich das Bezirksamt auf das Hundegesetz berufen, nach dem es nicht erlaubt ist, die Tiere an Badestellen mitzuführen. Zu einer solchen hatte die erfinderische Behörde den gesamten Uferbereich der Seen erklärt und geglaubt, damit das Problem gelöst zu haben.

Das Verwaltungsgericht entlarvte diese Schildbürgerei. Doch so schnell gab die Umweltstadträtin nicht auf. Sie verbündete sich mit der Landesforstverwaltung und verfügte, gestützt auf das Grünanlagengesetz und das Landeswaldgesetz, dass künftig jedes Jahr vom 15. April bis 15. Oktober Hunde nicht mehr zum Spazierengehen auf den Uferwegen mitkommen dürfen. Anwalt und Hundebesitzer Stefan F. widersprach dieser Anordnung und verlangte, dass diese so lange nicht gelten solle, bis das Bezirks­amt über seinen Widerspruch entschieden hätte – eine Stellungnahme, gegen die er dann klagen könnte.

Das Verwaltungsgericht gab ihm recht: Das Bezirksamt habe nicht bewiesen, dass die Hunde die im und an den Seen lebenden Tiere stören, die Ufer verwüsten und die Seen verunreinigen. Außerdem könne man auf grabende sowie nicht angeleinte Hunde mit Verwarnungs- und Bußgeldern reagieren. Wenn das Ordnungsamt aber nur ein-, zweimal im Monat kontrolliere, habe die „Überwachung nicht im ausreichenden Maße stattgefunden“, so der Richter. Letztlich müsse der Gesetzgeber entscheiden, welche Erholungsuchende er bevorzugt: die mit oder die ohne Hund.

Markl-Vieto seufzt. Doch sie hat noch Hoffnung: Heute wird im Berliner Abgeordnetenhaus ein neues Hundegesetz beschlossen. Dieses ermächtigt die Bezirke, Erholungsgebiete von der Nutzung durch Hunde auszuschließen. Vielleicht klappt es ja im dritten Anlauf. Uta Eisenhardt

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