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Senat will stärker bremsen

Mietpreisbremse Ver­mie­ter sol­len Vor­mie­te nen­nen. In Bundesratsin­itia­ti­ve fehlen aber Strafen

SPD und CDU haben sich im Senat auf eine Bun­des­rats­­­in­itia­ti­ve ge­ei­nigt, die die als weit­hin wir­kungs­los ein­ge­schätz­te Miet­preis­brem­se ver­schär­fen soll. Zen­tra­ler Punkt ist die Pflicht von Ei­gen­tü­mern, von sich aus die Vor­mie­te zu nen­nen. Nur so sollen sich unzulässig hohe Mietanstiege verhindern lassen. Sank­tio­nen aber kommen nicht vor. Re­gie­rungs­chef Micha­el Mül­ler (SPD) sprach sich zwar für Stra­fen aus, will dafür aber erst um Un­ter­stüt­zung in an­de­ren Bun­des­län­dern wer­ben.

Der Bun­des­tag hatte die Miet­preis­brem­se im März 2015 be­schlos­sen. Sie er­mög­licht es den Bun­des­län­dern, den Mi­et­an­stieg bei Neu­ver­mie­tun­gen auf 10 Pro­zent über der orts­üb­li­chen Mie­te zu be­gren­zen. Ber­lin nutz­te diese Mög­lich­keit als ers­tes Bun­des­land am 1. Juni 2015. In die­ser Re­ge­lung ent­hal­ten ist zwar ein Aus­kunfts­­an­spruch über die Vor­mie­te. Den aber nut­zen of­fen­bar viele Neu­mie­ter oder In­ter­es­sier­te nicht aus Angst, die Woh­nung nicht zu be­kom­men oder das Miet­ver­hält­nis zu be­las­ten.

Nach­bes­sern kann Ber­lin als ein­zel­nes Bun­des­land nicht, weil es sich um Bun­des­recht han­delt. Darum ist der Weg über den Bun­des­rat als Län­der­ver­tre­tung nötig. Laut Mül­ler gehen die feh­len­den Sank­tio­nen aus­drück­lich nicht auf das Konto sei­nes Ko­ali­ti­ons­part­ners CDU. „Wir hat­ten an die­ser Stel­le kei­nen Kon­flikt“, sagte Müller.

Die Op­po­si­ti­on im Ab­ge­ord­ne­ten­haus hatte neben Sanktionen ge­for­dert, dass auch über­teu­er­te be­ste­hen­de Miet­ver­trä­ge und Neu­bau­ten unter die Miet­preis­brem­se fal­len. Das sieht die Bun­des­rats­in­itia­ti­ve aber auch nicht vor. Mül­ler ver­tei­dig­te das: „Wenn man kei­nen Kom­pro­miss sucht, kommt gar nichts raus“, sagte er. In der jet­zi­gen Form rech­net er damit, „dass wir durch­aus Un­ter­stüt­zung be­kom­men“. Ste­fan Al­ber­ti

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