: Mehr Hilfe bei blutigen Entlassungen
GESUNDHEIT Neue gesetzliche Regelungen verbessern die Versorgung nach Klinikaufenthalten. Doch der Druck auf die Sozialdienste steigt dadurch, warnt der Verein „Ambulante Versorgungslücken“
Uwe ZimmeR, Krankenhausgesellschaft
Neue gesetzliche Vorgaben haben nach den Erfahrungen der Bremer Krankenhausgesellschaft den Übergang von Patienten aus der Klinik in die eigenen vier Wände oder in eine Rehabilitation deutlich verbessert. Allein im Land Bremen seien die Sozialdienste der Krankenhäuser im vergangenen Jahr bei etwa 38.000 stationären Klinikaufenthalten am sogenannten Entlassungsmanagement beteiligt gewesen, sagte der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft, Uwe Zimmer.
Seit Jahresbeginn zahlen die Krankenkassen bei Bedarf für bis zu vier Wochen ambulante Pflegeleistungen, hauswirtschaftliche Hilfen oder eine stationäre Kurzzeitpflege. Damit hat der Gesetzgeber auch auf die massiv verkürzten Liegezeiten in den Krankenhäusern reagiert, die Zimmer zufolge im Land Bremen durchschnittlich drei bis vier Tage betragen. Im Volksmund wird deshalb oft von „blutigen Entlassungen“ gesprochen. Damit haben viele Patienten auch weniger Zeit, um sich auf das vorzubereiten, was nach der Klinik kommt.
„In den ersten Wochen, manchmal aber auch dauerhaft, ist das Alltagsleben ohne Unterstützung nur schwer oder gar nicht mehr zu bewältigen“, sagte Zimmer. Das treffe beispielsweise für einen Patienten zu, der im dritten Stock wohne, nach dem Klinikaufenthalt aber keine Treppen steigen könne, hieß es. Der Bremer „Krankenhausspiegel“ informiert deshalb nun erstmals darüber, was die einzelnen Kliniken im Entlassungsmanagement anbieten.
Am „Bremer Krankenhausspiegel“ beteiligen sich 14 Kliniken. Auf dem Internetportal dokumentieren sie in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsbehörde, der Verbraucherzentrale, der Ärztekammer, der Unabhängigen Patientenberatung und einer Krankenkasse die Qualität ihrer medizinischen Arbeit. Qualitätsmerkmale sind unter anderem die Zahl der Operationen, erneute Eingriffe, richtige Diagnosen, Komplikationen und Todesfälle.
Typische Aufgaben im Entlassungsmanagement sind beispielsweise die Organisation einer ambulanten Versorgung zu Hause, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern oder auch Anträge an Kassen und Pflegeversicherung. Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) sprach von vielen Kooperationspartnern, unter denen es „ein hohes Maß an Abstimmung“ geben müsse. Daran müssten sich überdies Patienten und ihre Angehörigen aktiv beteiligen, betonte Fachreferentin Heike Ulrich von der Sozialbehörde.
Neu ist auch, dass Krankenhäuser künftig Medikamente verschreiben und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen können, was möglicherweise sonst besonders vor einem Wochenende schwierig wäre. Um dies umzusetzen, fehle allerdings noch eine Rahmenvereinbarung und die Klärung letzter strittiger Fragen, sagte Zimmer.
Auch nach Auffassung des Bremer Vereins „Ambulante Versorgungsbrücken“ ist beim Übergang von der Klinik nach Hause „vieles besser geworden“. Klar sei aber auch, dass die Sozialdienste nun mehr Arbeit hätten, sagte Vorstand Elsbeth Rütten. Es bleibe abzuwarten, ob die Krankenhäuser ihre Sozialdienste nun personell verstärkten. Rütten hat einen Leitfaden erarbeitet, mit dem sich Patienten auf einen Krankenhausaufenthalt vorbereiten können. „Information ist das A und O“, betonte sie. (epd)
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