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Mal wieder Erinnerungslücken

TERROR Ex-V-Mann Tino Brandt sagt im NSU-Prozess aus – es könnte der letzte prominente Auftritt sein. Richter und Ankläger drängen auf ein baldiges Ende

Aus München Konrad Litschko

Blass sieht Tino Brandt aus, als er im schwarzen Kapuzenpullover am Dienstagmorgen in den Saal geführt wird. Der 41-Jährige kommt direkt aus der Haft, sitzt eine Strafe wegen Kindesmissbrauchs ab. Nun muss er schon zum vierten Mal im NSU-Prozess vorsprechen.

Brandt ist eine Schlüsselfigur im NSU-Komplex. In den neunziger Jahren führte er den rechtsextremen „Thüringer Heimatschutz“, in dem sich das NSU-Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt radikalisierte. Nach deren Abtauchen sammelte Brandt Spenden für die drei, telefonierte mit Böhnhardt. Gleichzeitig war Brandt Topspitzel des Thüringer Verfassungsschutzes – und brachte das Amt doch nicht auf die Spur der Terroristen.

Nun wollen ihn die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben noch einmal hören. Wohlleben ist angeklagt, dem NSU die Česká-Pistole besorgt zu haben, mit der die Rechtsterroristen neun Migranten erschossen. Der Jenaer aber bestreitet den Vorwurf: Nicht er, sondern der Mitangeklagte Carsten S. habe die Waffe organisiert – und Brandt das Geld dafür bezahlt.

Brandt antwortet darauf vage. Waffen seien in seinem Umfeld „nie ein Thema gewesen“, sagt er. Auch sei ihm „nicht erinnerlich“, Carsten S. damals Geld gegeben zu haben. Aber: „Ausschließen kann ich es nicht.“ Schließlich habe er damals „sehr viel Geld“ weitergegeben, dass er vom Verfassungsschutz bekam. Brandts Auftritt ist gerissen. Schon bei seinen Prozessauftritten 2014 hatte er die Verantwortung weg von den einstigen „Kameraden“ Richtung Verfassungsschutz geschoben.

„Nicht zu ausufernder Beweiserhebung verpflichtet“

Bundesanwalt Herbert Diemer

Geld für politische Aktionen habe das Amt ihm gegeben, ihn vor Durchsuchungen gewarnt oder Informationen über die Antifa-Szene geliefert. Ohne den Verfassungsschutz, sagte Brandt, hätte seine Kameradschaft „nicht diese bundesweite Bedeutung bekommen“. Dem Neonazi selbst zahlte der VS über die Jahre 200.000 D-Mark Salär.

Brandts Aussage könnte damit einer der letzten prominenten Auftritte gewesen sein. Zuletzt hatte Richter Manfred Götzl angedeutet, den Prozess nach mehr als drei Jahren zum Ende bringen zu wollen. Schon im Mai hatte Götzl die Prozessbeteiligten gefragt, ob die bisher geladenen Zeugen endgültig „verabschiedet“ werden könnten. Die Ladung weiterer V-Leute oder Verfassungsschützer, wie es Opferanwälte beantragten, lehnte er ab.

Am Dienstag sprang die Bundesanwaltschaft Götzl bei. Es sei ein „Missverständnis“, dass alle Fragen des NSU-Komplexes im Münchner Verfahren geklärt werden müssten, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer. Die jüngsten Anträge der Opferanwälte nannte er „groben Unfug“. „Das Gericht ist nicht zu ausufernder Beweiserhebung verpflichtet.“ Kollegin Annette Greger sagte, bisher gebe es auch „keine tragfähigen Anhaltspunkte“, dass der Verfassungsschutz vor der NSU-Enttarnung von Tathintergründen oder Aufenthaltsorten des Trios wusste.

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