Portrait: Der Abbildbare
Walter Scheuerl hat es nicht leicht. Im vergangenen Jahr er in Hamburg seinen Platz als Bürgerschaftsabgeordneter räumen und nun hat er vor Gericht eine Niederlage gegen Tierschützer einstecken müssen.
Das Hamburgische Oberlandesgericht (OLG) wies jetzt eine Klage von Scheuerl zurück und hob damit einen Beschluss von 2014 auf. Damals hatte das Landgericht dem Deutschen Tierschutzbüro untersagt, auf einer Demo gegen eine Nerzfarm Abbildungen von Scheuerl zu zeigen. Nun entschied das OLG, dass „eine Plakat-Abbildung, mit der der Antragsteller schlicht als Rechtsanwalt des Netzfarmbetreibers vorgestellt wird, seine Rechte nicht verletzt“.
Scheuerl vertritt regelmäßig Pelzfarmer, Putenzüchter, Schweinemäster oder Zirkusbetreiber. „Anscheinend möchte Dr. Scheuerl öffentlich nicht mit seinen Mandanten in Verbindung gebracht werden“, sagte Jan Pfeifer vom Tierschutzbüro. Scheuerl aber sah seine „Persönlichkeitsrechte verletzt“, fühlte sich an den Pranger gestellt und sah seine Mandatsbeziehungen „skandalisiert“.
Das bewertete das OLG nun anders. Mit den Abbildungen auf der Demo sei keine „unverhältnismäßige Prangerwirkung verbunden“. Schließlich sei der Kläger „ein bekannter Politiker, an dessen Tätigkeit ein besonderes öffentliches Interesse besteht“, so das Gericht.
Bekannt wurde Scheuerl als er 2008 die Bürgerinitiative „Wir wollen lernen“ initiierte, die die Schulreform von Bürgermeister Ole von Beust (CDU) und Schulsenatorin Christa Goetsch (Grüne) zu Fall brachte. Daran zerbrach 2011 letztlich auch die schwarz-grüne Regierung.
Heute ist Scheuerl wieder ausschließlich als Rechtsanwalt tätig und schimpft abwechselnd auf die Politiker und die Tierschützer. Doch die Tierschützer, das ist nun juristisch verbrieft, dürfen ab jetzt auch gegen Scheuerl austeilen. mac
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