Urteil gegen Deutsch-Bank-Chefs: Ein letzter Erfolg für Fitschen

Kurz vor seinem Abschied von der Führung des Bankhauses spricht das Gericht den Co-Chef frei. Die Entscheidung hatte sich angedeutet.

Mann mit Anzug und Krawatte. Es ist Jürgen Fitschen

Freispruch für Jürgen Fitschen Foto: dpa

HAMBURG taz | Am Ende ging es flott. Auf lange „letzte Worte“ verzichteten die fünf Angeklagten am Montag im Strafprozess vor dem Münchner Landgericht. Zu sicher konnten sich der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und die vier ehemaligen Manager des Frankfurter Instituts ihrer Sache sein.

Wenige Minuten nach Beginn im Sitzungssaal B 273 im Strafjustizzentrum unterbrach Richter Peter Noll den Prozess „zur Urteilsfindung“. Schon kurz nach halb elf sprach der Vorsitzende Richter die fünf Banker frei, darunter Fitschens Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer. „Die Tatvorwürfe haben sich nicht bestätigt“, sagte Noll in seiner Urteilsbegründung.

Für Fitschen ist der Freispruch wenige Wochen vor seinem Abschied von der Spitze der Deutschen Bank ein letzter Erfolg. Für den Hamburger hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe und eine Geldbuße gefordert, für Ackermann und Breuer mehrjährige Haftstrafen. Noll hatte aber bereits durchblicken lassen, dass ihn die Anklage nicht überzeugt. Die Deutsche Bank „freut“ sich, dass „der Verlauf der Hauptverhandlung unsere Rechtsauffassung bestätigt hat“, sagte ein Sprecher der taz.

Bankboss Breuer hatte sich Anfang 2002 in einem Fernsehinterview mit TV Bloomberg in New York kritisch über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe geäußert. Breuers Worte wurde auf den Finanzmärkten so interpretiert, dass die Deutsche Bank Leo Kirch fallen lasse. Der Medienmogul war unter anderem am Springer-Verlag beteiligt und an Fernsehsendern wie SAT1 und dem heutigen Sky. Wenige Wochen nach dem Interview meldete Kirch Insolvenz an. Der inzwischen verstorbene Medienunternehmer hatte die Bank zeitlebens für den Zusammenbruch seines Konzerns verantwortlich gemacht. Es folgte eine Welle von Prozessen.

Vergleich mit den Kirch-Erben

Anfang 2014 einigte sich die Bank mit den Kirch-Erben auf einen Vergleich und zahlte 925 Millionen Euro. Doch die Münchner Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die fünf Banker in dem damaligen Verfahren nicht wahrheitsgemäß vor Gericht ausgesagt hatten und klagte sie an.

Der Freispruch zeichnete sich jedoch in der vergangenen Woche bereits ab. Die höhere Instanz, das Oberlandesgericht München, hatte am Donnerstag eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Zwischenentscheid des Landgerichts verworfen. Richter Noll hatte es abgelehnt, die Bank ein drittes Mal durchsuchen zu lassen, und damit klar einen Freispruch signalisiert.

Ursprünglich war der Abschluss des Verfahrens schon im vergangenen Jahr geplant gewesen, hatte sich aber immer weiter verzögert. Mit einer wohl beispiellosen strategischen Rechtskommunikation – im Juristenneudeutsch „Litigation-PR“ – nutzten Anwälte die Zeit, um das öffentliche Meinungsbild zu wenden. Auch in einem anderen Marathonverfahren versucht die Deutsche Bank den Imageschaden zu verringern. So wird mit der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz (Karstadt) offensichtlich ein baldiger milliardenschwerer Vergleich gesucht.

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