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Darf Theo Zwanziger das?

URTEIL Heute wird entschieden, ob Katar als "Krebs- geschwür des Fußballs" bezeichnet werden darf

DÜSSELDORF dpa | Im Rechtsstreit zwischen Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger und dem Fußballverband von Katar wird das Düsseldorfer Landgericht heute eine Entscheidung verkünden. Zwanziger hatte Katar als "Krebsgeschwür des Weltfußballs" bezeichnet. Die Aussage sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, hatte das Gericht in einer vorläufigen Bewertung Anfang Februar kundgetan. Die Richter wollten sich die Sache aber noch einmal durch den Kopf gehen lassen.

Der Fußballverband des Wüstenstaates hatte schon vor Monaten beantragt, dem ehemaligen DFB-Präsidenten die wenig schmeichelhafte Aussage zu verbieten. Es handele sich um eine Kollektivbeleidigung. Nachdem Zwanziger sich geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wurde er verklagt. "Ich habe nicht eine Sekunde einen Menschen aus Katar beleidigen wollen", hatte Zwanziger vor Gericht beteuert. Bei dem Rechtsstreit geht es um ein Interview Zwanzigers mit dem Hessischen Rundfunk vom 2. Juni 2015. Der Anwalt des Fußballverbands von Katar, der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler, hatte Zwanzigers Aussage kritisiert. Dies sei eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung.

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