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Erhebliche Verletzung der Menschenwürde

Volksverhetzung Der Neonazi Maik E. – eine Szenegröße Brandenburgs – wird verurteilt

Am Ende verliert Maik E. doch noch kurz seine Fassung. Wieder und wieder hatte ihn Richterin Angelika Eibisch gefragt, ob er sich zu den Vorwürfen äußern wolle. Immer wieder schüttelte der 36-jährige Neonazi den Kopf. Ausdruckslos verfolgte er die Verhandlung am Potsdamer Landgericht, die Sonnenbrille vor sich auf den Tisch gelegt.

Dann verkündet Eibisch am Dienstagnachmittag ihr Urteil: eine Strafe von drei Jahren auf Bewährung und 150 gemeinnützige Arbeitsstunden. E. habe sich der Volksverhetzung schuldig gemacht und zum „Hass gegen Schwarze aufgestachelt“. Und die Richterin erteilt noch eine Auflage: eine Strafzahlung von 150 Euro an Pro Asyl. Hier verliert Maik E. doch die Contenance, kopfschüttelnd vergräbt er sein Gesicht hinter den Händen.

Maik E. gehört zu den bekanntesten Neonazis in Brandenburg derzeit. Der Verfassungsschutz bezeichnet ihn als „über die Landesgrenzen hinaus gut vernetzt“. Zuletzt war er vor allem für die rechtsextreme Splitterpartei der „III. Weg“ aktiv, leitet den Stützpunkt „Potsdam/Mittelmark“. Prominenz erzielt er auch durch seinen Zwillingsbruder André E.: Der ist derzeit Angeklagter im Münchner NSU-Prozess, bis zum Schluss soll er das rechtsterroristische Trio unterstützt haben.

Für Maik E. geht es am Dienstag um eine Kundgebung der NPD. Im Februar 2014 trat er in Bad Belzig als Redner auf, hetzte gegen Flüchtlinge. Am Ende verstieg er sich zu dem Satz, ein Schwarzer könne niemals Deutscher sein, nur weil er hier geboren sei oder einen deutschen Pass habe – so wie Katzen nicht zu Hunden würden, bloß weil sie in einer Hundehütte geboren seien.

Das Amtsgericht Brandenburg/Havel hatte Maik E. dafür bereits vor Monaten wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Neonazi und derzeit arbeitsloser Tätowierer ging in Berufung – und unterliegt nun erneut.

Sein Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Der Zeuge, der Maik E., beschuldigte – ein Historiker und Koordinator des Bad Belziger Bündnisses gegen rechts – sei unglaubwürdig. Nur: Im Gerichtssaal wurde eigens noch mal eine Aufnahme der damaligen Rede vorgespielt. Dann behauptet der Anwalt, es sei unklar, ob Maik E. überhaupt der Redner war: Schließlich gebe es ja auch noch seinen Zwilling, André E.

Für Richterin Eibisch gibt es „überhaupt keinen Zweifel“. „Sie haben die Menschenwürde anderer ganz erheblich verletzt“, mahnt sie in ihrem Urteil. „Und genau das wollten Sie auch.“

Maik E.s Partei, der „III. Weg“, nennt der Verfassungsschutz „strikt ­neonationalsozialistisch“. Bundesweit machte sie zuletzt gegen Flüchtlingsunterkünfte mobil, einen Brandanschlag bezeichnete sie als „vorzeitiges Weihnachtsgeschenk“.

Konrad Litschko

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