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„Eine privatisierte Religion wird unserer Gesellschaft nicht guttun“

Glauben Jeder hat die Freiheit zur Religion, sagt Markus Dröge. Dass Hochschulen bald jegliche religiöse Praxis auf dem Campus unterbinden könnten, findet der Landesbischof problematisch

Markus Dröge

geboren 1954, ist Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Er wurde 2009 von der Landessynode auf zehn Jahre gewählt. Der Bischof repräsentiert die Landeskirche und ist Vorsitzender der Kirchenleitung.

taz: Herr Dröge, die Technische Universität Berlin hat soeben zwei muslimische Gebetsräume geschlossen mit dem Argument, Religion sei Privatsache. Wie sehen Sie das?

Markus Dröge: Die Schließung der beiden Gebetsräume hat ganz offensichtlich mit praktischen Problemen zu tun: der großen Anzahl der Betenden oder den Brandschutzbestimmungen der Turnhalle, in der das Freitagsgebet stattfand. Wegen dieser Probleme sagt die Technische Universität nun: dann gar keine öffentliche Religionsausübung mehr. Sie argumentiert aber damit, dass Religion Privatsache sei. Und das wirft die grundsätzliche Frage auf: Wie gehen wir als Gesellschaft mit Religion um? Da können wir nicht einfach sagen, Religion ist Privatsache. Das ist ein laizistisches Konzept. Wir haben von unserem Grundgesetz her aber ein anderes Konzept.

Und zwar welches?

Das der doppelten Religionsfreiheit. Sie ist einerseits negativ: Niemand darf zur Religion gezwungen werden, wenn er es nicht möchte. Und andererseits positiv: Jeder hat die Freiheit zur Religion, soll sich im öffentlichen Raum äußern können. Dieses Recht gerät in eine Schieflage, wenn nun an einer Universität grundsätzlich gesagt wird, Religion ist Privatsache.

Nun ist Deutschland dem Christentum näher als dem Islam. Können Sie sich vorstellen, dass eine Hochschule auch eine Kapelle dichtmacht?

An den Hochschulen werben die Evangelischen Studierendengemeinden für unsere Gottesdienste, unsere Bildungsarbeit oder sozialdiakonische Arbeit mit ausländischen Studierenden. Wir beobachten Tendenzen, dass an einzelnen Universitäten auch schon gesagt wird: Nein, ihr seid eine religiöse Vereinigung, ihr sollt bitte dafür auf dem Campusgelände nicht werben. Ich sehe die Gefahr, dass die Hochschulen aufgrund von Problemen mit muslimischen Betenden generell jegliche religiös geprägte Aktivität unterbinden.

Gleichzeitig sind Professoren teilweise als Prediger in den Kirchen tätig. Am Ostermontag etwa hat der Professor für Kirchengeschichte der Humboldt-Universität, Christoph Markschies, im Berliner Dom einen Gottesdienst gehalten. Ist dies nicht paradox?

Warum paradox? Herr Markschies ist ordinierter Theologe unserer Kirche und damit beauftragt, Gottesdienste zu halten. An den theologischen Fakultäten sehen wir beispielhaft, was eine konstruktiv-kritische Partnerschaft zwischen Kirche und Staat bedeutet. Kein laizistisches System, sondern eine fördernde Neutralität. Der Staat ist verpflichtet, Religion in ihrer Ausübung zu fördern.

Sehen Sie, neben der Entscheidung an der TU, weitere Anzeichen dafür, dass die Religion aus dem öffentlichen Raum verdrängt wird?

Ich sehe eine gewisse Verunsicherung gegenüber einer stark islamisch geprägten Religiosität, die als etwas Neues in unser Land kommt. Sich öffentlich religiös zu zeigen, das haben wir mitteleuropäischen Christen in den letzten Jahren gar nicht mehr stark gelebt. Und da gibt es jetzt Stimmen, die dafür sind, alle Religionen aus der Öffentlichkeit auszuschließen. In der Politik gibt es Kräfte, die diesen laizistischen Ansatz vertreten.

Wer sich in der Stadt umschaut, muss glauben, Religion sei auf dem Vormarsch. Es gibt mehr repräsentative Moscheebauten als vor zehn Jahren. Christliche Kapellen gibt es inzwischen sogar im Olympiastadion oder am BER.

Öffentliche Sichtbarkeit ist das eine, das andere ist, welche Rolle die Religion in der Gesellschaft spielt. Sie können auch eine ­Moschee bauen, wenn Sie einen Verein haben. Das klärt noch lange nicht, welche Rolle der Islam in der Gesellschaft einnimmt. Diese Frage ist noch nicht geklärt. Und es gibt noch nicht die entsprechenden ­religiösen Vertretungen. Das ist ein Problem. Wir wissen oft nicht, welche Moschee für welchen Inhalt steht.

Warum ist das für die Gesellschaft ein Problem?

Wenn wir Religion prinzipiell ins Private schieben, dann muss sich Religion auch nicht mit Menschenrechten, mit einer offenen Gesellschaft, mit interreligiösem Dialog auseinandersetzen. Eine privatisierte Religion wird unserer Gesellschaft daher nicht guttun. Das wollen wir als Kirchen partout nicht.

Die evangelische Kirche hat bisher als einzige Religionsgemeinschaft mit dem Senat einen Kirchenstaatsvertrag abgeschlossen. Warum nicht auch andere Konfessionen?

Das Religionsverfassungsrecht ist für jede Religionsgemeinschaft kompatibel, die ihre Konfession bestimmt, ihre Mitglieder nennt und das Grundgesetz akzeptiert. Muslime müssen in verbindliche Rechtsformen hineinwachsen. Erste Ansätze gibt es mit einem Vertrag in Hamburg. Ein Staatsvertrag ist kein Privileg der Kirche. Es steht jeder Religionsgemeinschaft offen, sich darum zu bemühen.

INTERVIEWRalf Pauli

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