Massentierhaltung von Geflügel: Klage gegen Kükentöten abgelehnt
Macht sich ein Agrarbetrieb strafbar, wenn er männliche Küken tötet? Nein, sagt das Landgericht Münster. Handlungsbedarf sehen die Richter dennoch.
Das Gericht wies darauf hin, dass der Gesetzgeber gefordert sei, wenn eine jahrzehntelange Praxis strafrechtlich anders bewertet werden solle. Diese Entscheidung könne nicht das Gericht übernehmen – „unbeschadet aller moralisch-ethischen Implikationen“, heißt es in der Pressemitteilung.
Mit der bundesweit umstrittenen Tötung beschäftigt sich am 20. Mai auch das Oberverwaltungsgericht in Münster. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hatte 2013 die Praxis in Nordrhein-Westfalen verbieten wollen. Das Verwaltungsgericht Minden hat das Verbot aber wieder einkassiert. Nun ist die nächste Instanz an der Reihe. Weitere Verfahren an den Verwaltungsgerichten im Land sind anhängig.
Tierschützer kämpfen schon lange für ein Verbot des Kükenschredderns. Die Organisation Peta, auf deren Anzeige die Anklage in Münster zurückgeht, spricht von jährlich bundesweit über 50 Millionen männlichen Küken, die vergast oder lebendig geschreddert würden. Sie seien für die Industrie wertlos, da sie keine Eier legen und auch nicht schnell genug Fleisch ansetzen.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) hatte im vergangenen Jahr weitere Forschungsgelder bewilligt, um Alternativverfahren voranzubringen, bei denen das Geschlecht der Küken bereits im Ei erkannt wird. (AZ: 2 KLs 7/15)
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