: Gericht in Südafrika stellt sich hinter den Strafgerichtshof
Sudan Der mit ICC-Haftbefehl gesuchte Präsident hätte in Südafrika verhaftet werden müssen
Die Regierung von Präsident Jacob Zuma hatte argumentiert, dass Bashir wegen der Teilnahme am turnusmäßigen Staatengipfel der Afrikanischen Union (AU) in Johannesburg diplomatische Immunität zustand. Sie hatte Bashir daher trotz einer einstweiligen Verfügung der südafrikanischen Justiz wieder ausreisen lassen, heimlich. Ein Gericht in Pretoria hatte am 15. Juni verfügt, dass der sudanesische Präsident Südafrika das Land nicht verlassen dürfe. Dies hatte die Regierung ignoriert. Gegen eine Gerichtsentscheidung, wonach dies widerrechtlich war, hatte sie Berufung eingelegt, über die jetzt entschieden worden ist. Der ICC in Den Haag hat in den Jahren 2009 und 2010 Haftbefehle gegen Bashir wegen des Verdachts auf Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der westsudanesischen Krisenregion Darfur erlassen. Sudan, das dem Internationalen Strafgerichtshof nicht angehört, erkennt das nicht an und hat erwirkt, dass die AU insgesamt eine Vollstreckung dieser Haftbefehle ablehnt. Deswegen reist Bashir ungehindert in Afrika herum. Aus Sicht der Den Haager Anklagebehörde sind ICC-Mitgliedstaaten wie Südafrika aber verpflichtet, Haftbefehle aus Den Haag zu vollstrecken.
Das Gericht befand nun, die Verfügung vom 15. Juni sei rechtmäßig und der Haftbefehl gegen Bashir sei zu vollstrecken. Er könne zwar momentan nicht vollstreckt werden, da sich Bashir nicht in Südafrika aufhalte, aber jeder Versuch des sudanesischen Präsidenten, erneut nach Südafrika zu reisen, müsste zur Festnahme führen, so die Richter.
Südafrikas Regierung erklärte, sie erwäge nun, den Fall vor das Verfassungsgericht zu bringen. Sie bleibe bei ihrer Auffassung, wonach Bashir als Staatschef Immunität genieße. D.J.
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